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rrRundmachungen Lonnnige¬der Gemeindevorstehung von Vornbirn.
Nr. 4Sonntag, 19. Dezember 1869.2h2.
Kundmachung.
Der Gemeindevoranschlag für das Jahr 1870 liegt von heute
an in der Gemeindekanzlei nach Vorschrift des § 65 d. G. O.
vierzehn Tage lang zu Jedermanns Einsicht offen auf, und ist jedes
Gemeindeglied berechtigt, allfällige Erinnerungen zu demselben münd¬
lich oder schriftlich bei der Gemeindevorstehung anzubringen, welche
gesetzlich bei der Schlußberathung in Erwägung zu ziehen sind.
Gemeindevorstehung Dornbirn am 17. Dezember 1869.
Der Bürgermeister: Dr. Waibel.
Kundmachung.
Künftigen Mittwoch den 22. um halb drei Uhr Nachmittags
findet im Hirschensaale eine Gemeindeausschußsitzung statt, in welcher
folgendeGegenstände zur Verhandlung kommen werden:
1.Wahl eines Komite zur Prüfung des Voranschlages für das
Jahr 1870.
2.Vorlage der Armenrechnung für das abgelaufene Verwaltungs¬
jahr 1868169.
3Gesuch des Herrn Lehrers Martin Thurnher um eine Ent¬
lohnung für die Ertheilung des Turnunterrichtes in Markt.
4. Bittgesuch des Josef Zoppel um Antheil am Gemeindegut.
Gemeindevorstehung Dornbirn, am 19. Dez. 1869.
Der Bürgermeister: Dr. Waibel.
Kundmachung.
Der Ortsschulrath bringt hiemit zur allgemeinen Kenntniß, daß
vom 1. Sonntage im neuen Jahr, 2. Jänner angefangen Herr
Lehrer Bohle jeden Sonntag Nachmittags von 1 bis 2 Uhr im Dor¬
fer Schulhause theoretischen Unterricht in der Landwirthschaft ertheilen wird.
intDieser sonntägliche Lehrkurs ist hauptsächlich für Erwachsene und
für die reifere Jugend bestimmt, und steht die Theilnahme an dem¬
selben Jedermann unentgeltlich offen. Eltern und Vormünder werden
dringend ermahnt, die heranwachsenden Jünglinge recht ernstlich und
zahlreich zum Besuche dieser landwirthschaftlichen Sonntagsschule ver¬
halten zu wollen.
Dornbirn, 14. September 1869.
Der Vorsitzende des O. Sch. R.: Dr. Waibel. *