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Editte.
Ueber Ansuchen des Josef Diem an der Sägen dahier durch Herrn
Dr. Lindner wird der Waldburga Gorbach, Wittwe Möhrle im Hatlerdorf,
wegen einer Forderung per 240 fl. öst. W. sammt Kosten am 8. August
und nöthigenfalls am 5. September l. J., jedesmal 9 Uhr Vormittags,
in der Wirthsbehausung des Lorenz Zumtobel dahier das Reale:
Ein Heuacker, zirka 5 Vtl. Land, im Dorferporst, Bes.-Nrn. 9253 und
9824 im Exekutionswege öffentlich versteigert, und werden die Ver¬
steigerungsbedingnisse vorher bekannt gegeben werden.
Die Hypothekargläubiger werden wegen Anmeldung ihrer Forderungen
auf die Vorschrift des hohen Gubern.-Cirkul. vom 6. April 1840 auf¬
merksam gemacht.
In der gleichen Exekutionssache werden der Schuldnerin auch die
sämmtlichen Fahrnißgegenstände am Montag, den 8. August,
Nachmittags 2 Uhr angefangen, gegen baare Bezahlung öffentlich versteigert.
K. k. Bezirksgericht Dornbirn, am 20. Mai 1870.
Großrubatscher.
Mittheilungen.
Uns geht folgende Mittheilung von Martin Klocker, Alpmeister von Schanern
und Körb zu: Laut Beschluß vom letzten Sonntag, den 24. Juli, machen die Rechter¬
besitzer der Alpe Schanern und Körb bekannt, daß jeder Alpenbesitzer aufgefordert wird,
morgen, den 1. August, früh 7 Uhr, in der Schanern mit Getter und Axt zu erscheinen,
indem man die Waiden zu schwemmen und von Steinen zu reinigen willens ist. Im Falle
ungünstiger Witterung ist der erste gute Tag hiefür bestimmt. Die Nichterscheinenden werden
mit 1 fl. 50 kr. per Recht belastet.
Dornbirn, 28. Juli. Heute fand über Einberufung der Gemeindevorstehung
in der Amtsstube des Bürgermeisters eine Zusammenkunft der sämmtlichen Alpmeister
unserer Gemeinde, unter Beiziehung der beiden Gemeindethierärzte Bechtold und Rieker,
statt, um über die Bedrohung unserer Alpen durch die Maul- und Klauenseuche, und über
die Vorkehrungen gegen den Einbruch derselben in unserem Alpengebiete zu berathen.
Man einigte sich über folgende Punkte:
Vor Allem ist die kranke Alpe (Untergünterstall) streng zu isoliren und wurde die
Ausführung und Ueberwachung dieser Maßregel dem betreffenden Alpmeister, und den
Alpmeistern der anstößigen Alpen (Obergünterstall, Obersehren und Gunten) mit allem
Nachdrucke an's Herz gelegt. —Ferners wurde allen Alpmeistern empfohlen, alle Art
Drittens
Bettler rücksichtslos und zwar unbeschenkt von unsern Alpen abzuweisen. —
wurde die Gemeindevorstehung angegangen, wegen dem Unfuge der Ziegenauftriebe eine
kräftige Kundmachung zu erlassen. — Viertens wurden die Alpmeister aufgefordert, beim
geringsten Verdachte des Auftauchens der Seuche in einer unserer Alpen unverweilt einem
Arzte, der Gemeindevorstehung und den Nachbaralpen hievon Meldung zu machen, um den
Fall untersuchen, und wenn er sich bestätigen sollte, die nöthigen Vorkehrungen sogleich
einleiten zu können. — Endlich verabredete man sich, beim etwaigen wirklichen Ausbruche