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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1870 (1870)

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Stelle als Ersatzmann derjenige einzutreten, der nach ihm in dem bezüglichen 
Wahlkörper die meisten Stimmen erhalten hat. 
Dieses hat auch zu gelten beim successiven Einrücken der Ersatzmänner. 
§. 32. 
Einwendungen gegen das Wahlverfahren sind binnen der Präklusivfrist 
von acht Tagen nach beendigtem Wahlakte bei dem Gemeindevorsteher 
einzubringen, welcher dieselben der Statthalterei zur endgiltigen Entscheidung 
vorzulegen hat. 
Werden binnen der obigen Frist keine Einwendungen eingebracht oder 
die eingebrachten als unstatthaft zurückgewiesen, so ist zur Wahl des 
Gemeindevorstandes zu schreiten. Bekanntmachung. 
Gemäß Erlasses des hohen k. k. Handelsministeriums vom 22. v. M., 
Z. 5198/1038 dürfte auf der Strecke vom Profil Nr. 204 bis Profil 
Nr. 168 eine Aenderung des Bahn-Trace stattfinden. 
Nachdem nun die Einlösungs-Verhandlungen in Dornbirn vor dem 
Eintreffen dieser hohen Verfügung durchgeführt worden sind, wird hiemit 
den Grundeigenthümern, mit denen Einlösungsverträge bereits zum Abschlusse 
gekommen sind, zur Kenntniß gebracht, daß Angesichts dieser Verfügung der 
hohen Regierung die betreffenden abgeschlossenen Einlösungsverträge bis zur 
endgültigen Entscheidung über die Trace in Suspenso (in der Schwebe) 
bleiben, für den Fall, als der eingelöste Boden außer den Bedarf der Bahn 
fallen sollte, außer Kraft treten, sonst aber von der Endentscheidung an 
nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen zur Würdigung gelangen. 
Von der Grundeinlösung der Vorarlberger-Bahn. 
Feldkirch, am 12. August 1870.Dr. A. Jussel. 
Vorläufige Anzeige. 
Aus der Verlassenschaftsmassa des Johann Rhomberg, Handelsmann 
von der Riedgasse, werden nachstehende Realitäten der öffentlichen Versteigerung 
unterstellt, als: 
1) Das Wohnhaus Nr. 342 sammt Stadel, Garten und Hofstatt, im Aus¬ 
rufspreis zu .Nr. 258000 fl. 
2) Das Wohnhaus Nr. 340 sammt Stadel, Garten und beiliegen¬ 
der Bündt, zirka 1 Vtl., zu . . .5 *3000 fl. 
3) Eine 2m. Wiese am Altweg, zirka 4 Vtl., per Vtl. zu70 fl. 
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4.Zwei beisammenliegende Grundstücke in Mittenbrunnen, zirka 
18 Btl., per Vtl. zu .1240 fl.
	        
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