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Stelle als Ersatzmann derjenige einzutreten, der nach ihm in dem bezüglichen
Wahlkörper die meisten Stimmen erhalten hat.
Dieses hat auch zu gelten beim successiven Einrücken der Ersatzmänner.
§. 32.
Einwendungen gegen das Wahlverfahren sind binnen der Präklusivfrist
von acht Tagen nach beendigtem Wahlakte bei dem Gemeindevorsteher
einzubringen, welcher dieselben der Statthalterei zur endgiltigen Entscheidung
vorzulegen hat.
Werden binnen der obigen Frist keine Einwendungen eingebracht oder
die eingebrachten als unstatthaft zurückgewiesen, so ist zur Wahl des
Gemeindevorstandes zu schreiten. Bekanntmachung.
Gemäß Erlasses des hohen k. k. Handelsministeriums vom 22. v. M.,
Z. 5198/1038 dürfte auf der Strecke vom Profil Nr. 204 bis Profil
Nr. 168 eine Aenderung des Bahn-Trace stattfinden.
Nachdem nun die Einlösungs-Verhandlungen in Dornbirn vor dem
Eintreffen dieser hohen Verfügung durchgeführt worden sind, wird hiemit
den Grundeigenthümern, mit denen Einlösungsverträge bereits zum Abschlusse
gekommen sind, zur Kenntniß gebracht, daß Angesichts dieser Verfügung der
hohen Regierung die betreffenden abgeschlossenen Einlösungsverträge bis zur
endgültigen Entscheidung über die Trace in Suspenso (in der Schwebe)
bleiben, für den Fall, als der eingelöste Boden außer den Bedarf der Bahn
fallen sollte, außer Kraft treten, sonst aber von der Endentscheidung an
nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen zur Würdigung gelangen.
Von der Grundeinlösung der Vorarlberger-Bahn.
Feldkirch, am 12. August 1870.Dr. A. Jussel.
Vorläufige Anzeige.
Aus der Verlassenschaftsmassa des Johann Rhomberg, Handelsmann
von der Riedgasse, werden nachstehende Realitäten der öffentlichen Versteigerung
unterstellt, als:
1) Das Wohnhaus Nr. 342 sammt Stadel, Garten und Hofstatt, im Aus¬
rufspreis zu .Nr. 258000 fl.
2) Das Wohnhaus Nr. 340 sammt Stadel, Garten und beiliegen¬
der Bündt, zirka 1 Vtl., zu . . .5 *3000 fl.
3) Eine 2m. Wiese am Altweg, zirka 4 Vtl., per Vtl. zu70 fl.
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4.Zwei beisammenliegende Grundstücke in Mittenbrunnen, zirka
18 Btl., per Vtl. zu .1240 fl.