Dornbirner
Beercheter. Neun
Organ für alle gemeindeamtlichen Kundnrachungen.
Fr. 45.Sonntag, 27. November.137).
Kundmachungen.
Zur Stellung des Jahres 1871 sind die in den Jahren 1851, 1850
und 1849 gebornen Jünglinge berufen. Es hat sich daher jeder Stellungs¬
pflichtige der oben genannten drei Altersklassen, sowohl Einheimische als
Fremde, entweder mündlich oder schriftlich, persönlich oder durch seine Eliern,
Vormund oder einen Bevollmächtigten, bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe,
am nächsten Sonntag, Nachmittags zwischen 2 bis 4 Uhr, im
Gemeindeamte Behufs der Einschreibung zu melden. Ausgenommen hievon
sind nur diejenigen aus den Altersklassen 1850 und 1849, welche bereits
schon zu den Landesschützen abgestellt sind.
Dornbirn, den 27. November 1870.
Der Bürgermeister: Dr. Waibel.
Laut Zuschrift der k. k. Bezirkshauptmannschaft Feldkirch wird am
Mittwoch, den 7. Dezember, beim Gemeindehause dahier die Kontrol¬
versammlung der Militär-Urlauber und Reservemänner für den Bezirk
Dornbirn stattfinden.
Zu dieser Versammlung ist jene dem Reservestande angehörige und
jene bis zur Einberufung beurlaubte Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬
Marine zu erscheinen verpflichtet, welche im Laufe des Jahres 1870 weder
zur Waffenübung noch zur militärischen Ausbildung oder Standeserhöhung
eingerückt war, auch in diesem Jahre nicht in längerer Dienstleistung gestanden
ist. Die mit Aufschub des Präsenzdienstes beurlaubten einjährig Freiwilligen,
sowie die in den §§ 25, 26 und 27 des Wehrgesetzes aufgeführten Personen
zählen daher ebenfalls zu den zur Kontrols-Versammlung Einzuberufenden,
soferne sie noch dem Mannschaftsstande angehören. Die im Inlande reisenden
und überhaupt aus ihrem evidenzzuständigen Bezirke zeitlich abwesenden
Urlauber und Reservemänner haben der Kontrols-Versammlung des Aufenthalts¬
Bezirkes beizuwohnen.
Für den Fall als sich also fremde diesjährige Kontrolpflichtige in unserer
Gemeinde aufhalten sollten, haben diese gleichfalls bei dieser Versammlung zu erscheinen.870