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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1870 (1870)

Dornbirner 
Beercheter. Neun 
Organ für alle gemeindeamtlichen Kundnrachungen. 
Fr. 45.Sonntag, 27. November.137). 
Kundmachungen. 
Zur Stellung des Jahres 1871 sind die in den Jahren 1851, 1850 
und 1849 gebornen Jünglinge berufen. Es hat sich daher jeder Stellungs¬ 
pflichtige der oben genannten drei Altersklassen, sowohl Einheimische als 
Fremde, entweder mündlich oder schriftlich, persönlich oder durch seine Eliern, 
Vormund oder einen Bevollmächtigten, bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe, 
am nächsten Sonntag, Nachmittags zwischen 2 bis 4 Uhr, im 
Gemeindeamte Behufs der Einschreibung zu melden. Ausgenommen hievon 
sind nur diejenigen aus den Altersklassen 1850 und 1849, welche bereits 
schon zu den Landesschützen abgestellt sind. 
Dornbirn, den 27. November 1870. 
Der Bürgermeister: Dr. Waibel. 
Laut Zuschrift der k. k. Bezirkshauptmannschaft Feldkirch wird am 
Mittwoch, den 7. Dezember, beim Gemeindehause dahier die Kontrol¬ 
versammlung der Militär-Urlauber und Reservemänner für den Bezirk 
Dornbirn stattfinden. 
Zu dieser Versammlung ist jene dem Reservestande angehörige und 
jene bis zur Einberufung beurlaubte Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ 
Marine zu erscheinen verpflichtet, welche im Laufe des Jahres 1870 weder 
zur Waffenübung noch zur militärischen Ausbildung oder Standeserhöhung 
eingerückt war, auch in diesem Jahre nicht in längerer Dienstleistung gestanden 
ist. Die mit Aufschub des Präsenzdienstes beurlaubten einjährig Freiwilligen, 
sowie die in den §§ 25, 26 und 27 des Wehrgesetzes aufgeführten Personen 
zählen daher ebenfalls zu den zur Kontrols-Versammlung Einzuberufenden, 
soferne sie noch dem Mannschaftsstande angehören. Die im Inlande reisenden 
und überhaupt aus ihrem evidenzzuständigen Bezirke zeitlich abwesenden 
Urlauber und Reservemänner haben der Kontrols-Versammlung des Aufenthalts¬ 
Bezirkes beizuwohnen. 
Für den Fall als sich also fremde diesjährige Kontrolpflichtige in unserer 
Gemeinde aufhalten sollten, haben diese gleichfalls bei dieser Versammlung zu erscheinen.870
	        
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