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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1870 (1870)

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Mäser, Maurer von Hatlerdorf, werden alle Jene, welche an dieselbe eine 
versicherte oder eine andere Forderung zu stellen haben, hiermit aufgefordert, 
sich morgen Vormittag im Gemeindeamte zu melden und die betreffenden 
Urkunden oder Rechnungen beizubringen. 
Dornbirn, den 27. November 1870. 
Der Bürgermeister: Dr. Waibel. 
Den Beruchnn nach hilen wider nchrere saneien uch under¬ 
steuerte Hunde, weshalb die im Gemeindeblatte Nr. 25 diesfalls erschie¬ 
nene Kundmachung in Erinnerung gebracht wird. 
Dornbirn, den 24. November 1870. 
Der Bürgermeister: Dr. Waibel. 
Am 14. dies Mts. wurde von Herrn Franz Winder, hier, gegen 
die Erben der Anna Maria Albrich, Wittwe Herburger von Oberdorf, 
eine Klage wegen Pfandlosstellung punkto 212 fl. überreicht, und über selbe 
die Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung auf Mittwoch, den 15. 
Februar 1871, Vormittags 9 Uhr, im Amtszimmer Nr. 6 angeordnet. 
Weil der Autfenhalt der Mitgeklagten, Josef Anton und Karl Her¬ 
burger, unbekannt ist, so wurde Hr. Dr. Pircher hier, für selbe als Kurator 
aufgestellt, was hiemit zu dem Ende bekannt gegeben wird, daß dieselben 
diesem Gerichte oder dem bestellten Vertreter alle Behelfe mittheilen, oder 
einen andern Vertreter wählen können. 
K. k. Bezirksgericht Dornbirn, am 14. November 1870. 
Linser. 
Ey besnoen sch uach bieie von den Henatigen nzisen Zestunger 
Franz Martin verfaßte, dem Verfachbuche jedoch nicht übergebene Urkunden, 
als: Kaufverträge, Schuldverschreibungen, Abtretungen, Pfandentlassungen, 
Quittungen, bei Gericht in Aufbewahrung, welche von den Parteien un¬ 
geachtet ertheilter Verständigung noch immer nicht in Empfang genommen 
wurden. Man findet demnach die Parteien zur Wahrung ihrer Interessen 
wiederholt aufmerksam zu machen, die sie betreffenden Urkunden bei Gericht 
in Empfang zu nehmen. 
K. k. Bezirksgericht Dornbirn, am 5. November 1870. 
Linser. 
Kundmachung. 
Behufs der Wahl eines Mitgliedes für den großen Auschuß und 
eines solchen für den engern Ausschuß im Bezirke Dornbirn (Bezirks¬ 
obmann § 16 und 17 der Statuten) findet am Sonntag, den 27. 
d. M., Nachmittags 3 Uhr, im Gasthause zum Hirschen in Dornbirn, eine557
	        
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