Dornbirner
Beercer. Organ für alle gemeindeamtlichen Kundmachungen. 1370.
Sonntag, 4. Dezember.
Nr. 49.Rundmachungen. des Jahres 1871 sind die in den Jahren 1851, 1850
Zur StellungJünglinge berufen. Es hat sich daher jeder Stellungs¬
und 1849 gebornen
pflichtige der oben genannten drei Altersklassen, sowohl Einheimische als
Fremde, entweder mündlich oder schriftlich, persönlich oder durch seine Eltern,
Vormund oder einen Bevollmächtigten, bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe,
heute, Nachmittags zwischen 2 bis 4 Uhr, im Gemeindeamte Be¬
hufs der Einschreibung zu melden. Ausgenommen hievon sind nur diejenigen
aus den Altersklassen 1850 und 1849, welche bereits schon zu den Landes¬
schützen abgestellt sind.
Dornbirn, den 4. Dezember 1870.
Der Bürgermeister: Dr. Waibel.
2,2Gemäß der Gemeindeausschußbeschlüsse vom 23. und 29. v. M. wird
hiemit die Stelle eines Todtengräbers für den Friedhof im Markt
zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben.
Allfällige Bewerber haben ihre Gesuche bis längstens 18. d. M.
bei der Gemeindevorstehung einzureichen.
Ueber die Obliegenheiten und die Bezüge, welche mit dieser Stelle
verbunden sind, kann das Nähere im Gemeindeamte in Erfahrung gebracht
werden. Dornbirn, den 1. Dezember 1870.
Der Bürgermeister: Dr. Waibel.
Dem Veruehiten nach hallen wider nchrere Parieien uch under¬
steuerte Hunde, weshalb die im Gemeindeblatte Nr. 25 diesfalls erschie¬
nene Kundmachung in Erinnerung gebracht wird.
Dornbirn, den 24. November 1870.
Der Bürgermeister: Dr. Waibel.
2,2An Eltern, Vormünder und verantwortliche Aufseher, welche nicht
beim Ortsschulrathe eine theilweise Nachsicht für ihre Kinder angestrebt und
erlangt haben, ergeht hiemit die Mahnung, die Kinder, welche im 86