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bauten bis 15. Februar l. J hieramts zu überreichen und in den¬
selben die Gattung, Menge und Größe der Hölzer, das Holzmal, die
erforderliche Triftzeit, die Einwurfs- und Auslandplätze, und in so
ferne es sich um Triftbauten handeln sollte, die Nothwendigkeit der¬
selben unter Vorlage der bezüglichen Beschreibungen und Pläne der
Triftbauten nachzuweisen, so wie das Erklären beizufügen, daß sich
Gesuchsteller verpflichtet, den dießfälligen Lokal- und gesetzlichen Trift¬
bestimmungen in allen Theilen genau nachzukommen und in Folge
dessen die vorgeschriebene Caution zu leisten.
Den Gesuchen sind die betreffenden Holzschlagsbewilligungen in
Original oder legaler Abschrift oder in so ferne das zu triftende Holz in
einem Privatwalde eingeschlagen worden ist, die Bestätigung der forst¬
mäßigeingeschlagenen Holzmenge beizulegen.
Gesuche ohne diese Nachweisungen oder zu spät überreichte, wer¬
den nicht berücksichtiget werden.
K. k. Bezirkshauptmannschaft,1113
Feldkirch, am 17. Jänner 1870.
22—2Purtscher. N. 817Der Herr k. k. Statthalter hat laut Erlasses v. 15. l. Mts.
Zl. 842 den Eintrieb von Großhornvieh. Schafen, Ziegen und
Schweinen aus dem Kanton St. Gallen nach Vorarlberg gegen Ein¬
bringung legaler Gesundheitspässe nunmehr zu gestatten gefunden.
1r.Der Eintrieb der obbezeichneten Viehgattungen aus dem Kanton
Graubünden ist an die nämliche Bedingung geknüpft, während
derselbe aus der übrigen Schweiz keiner Beschränkung unterliegt.
Feldkirch, am 19. Jänner 1870.
Für den k. k. Bezirkshauptmann:
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2—Ebner. Rundmachung.ntef 6
über die Landeserforderniß-Zuschläge für Vorarlberg pro 1870.
117.8Se. kais. und kön. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster
Entschließung v. 27. Dezember 1869 die vom Vorarlberger Land¬
tage beschlossene Landesumlage von neunzehn Kreuzen von je¬
dem Gulden der direkten Steuern des Jahres 1870 ohne Kriegs¬
zuschlag, und zwar von 15 ½ kr. für den Landesfond und von 3 ½ kr.
für den Grundentlastungsfond allergnädigst zu genehmigen geruht.
K. K. Finanz-Landes-Direktion für Tirol und Vorarlberg
2—2Innsbruck, 8. Jänner 1870.ltt ofln „naaert 8.