Skip to main content

Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1870 (1870)

43 
bauten bis 15. Februar l. J hieramts zu überreichen und in den¬ 
selben die Gattung, Menge und Größe der Hölzer, das Holzmal, die 
erforderliche Triftzeit, die Einwurfs- und Auslandplätze, und in so 
ferne es sich um Triftbauten handeln sollte, die Nothwendigkeit der¬ 
selben unter Vorlage der bezüglichen Beschreibungen und Pläne der 
Triftbauten nachzuweisen, so wie das Erklären beizufügen, daß sich 
Gesuchsteller verpflichtet, den dießfälligen Lokal- und gesetzlichen Trift¬ 
bestimmungen in allen Theilen genau nachzukommen und in Folge 
dessen die vorgeschriebene Caution zu leisten. 
Den Gesuchen sind die betreffenden Holzschlagsbewilligungen in 
Original oder legaler Abschrift oder in so ferne das zu triftende Holz in 
einem Privatwalde eingeschlagen worden ist, die Bestätigung der forst¬ 
mäßigeingeschlagenen Holzmenge beizulegen. 
Gesuche ohne diese Nachweisungen oder zu spät überreichte, wer¬ 
den nicht berücksichtiget werden. 
K. k. Bezirkshauptmannschaft,1113 
Feldkirch, am 17. Jänner 1870. 
22—2Purtscher. N. 817Der Herr k. k. Statthalter hat laut Erlasses v. 15. l. Mts. 
Zl. 842 den Eintrieb von Großhornvieh. Schafen, Ziegen und 
Schweinen aus dem Kanton St. Gallen nach Vorarlberg gegen Ein¬ 
bringung legaler Gesundheitspässe nunmehr zu gestatten gefunden. 
1r.Der Eintrieb der obbezeichneten Viehgattungen aus dem Kanton 
Graubünden ist an die nämliche Bedingung geknüpft, während 
derselbe aus der übrigen Schweiz keiner Beschränkung unterliegt. 
Feldkirch, am 19. Jänner 1870. 
Für den k. k. Bezirkshauptmann: 
2 
2—Ebner. Rundmachung.ntef 6 
über die Landeserforderniß-Zuschläge für Vorarlberg pro 1870. 
117.8Se. kais. und kön. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster 
Entschließung v. 27. Dezember 1869 die vom Vorarlberger Land¬ 
tage beschlossene Landesumlage von neunzehn Kreuzen von je¬ 
dem Gulden der direkten Steuern des Jahres 1870 ohne Kriegs¬ 
zuschlag, und zwar von 15 ½ kr. für den Landesfond und von 3 ½ kr. 
für den Grundentlastungsfond allergnädigst zu genehmigen geruht. 
K. K. Finanz-Landes-Direktion für Tirol und Vorarlberg 
2—2Innsbruck, 8. Jänner 1870.ltt ofln „naaert 8.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.