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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1870 (1870)

Rundmachungen 
Gemeindevorstehung von Vornbirn. 
Sonntag, 26. Dezember 1869. 
Kundmachung. 
Das Ablegen von Holz in der Brücke und auf der Vorbrücke 
im Rappenloch wird hiemit strengstens untersagt. Zuwiderhan¬ 
delnde werden mit einer angemessenen Geldbuße bestraft. 
Deßgleichen wird hiemit das Lehmgraben oberhalb der Blat¬ 
tenbrücke bei Androhung einer angemessenen Geldstrafe untersagt. 
Gemeindevorstehung Dornbirn, 23. Dezember 1869. 
Der Bürgermeister: Dr. Waibel. 
Kundmachung. 
Durch den Rücktritt des Herrn Michael Kaufmann ist die 
Stelle eines Steuereinziehers in Erledigung gekommen, 
und wird hiemit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. 
Bewerber um diese Stelle müssen ihre Gesuche längstens bis 
Mittags den 7. Jänner k. J. in der Gemeindekanzlei einreichen, wo 
auch jederzeit nähere Auskünfte über diese Stelle ertheilt werden. 
Gemeindevorstehung Dornbirn, 23. Dezember 1869. 
Der Bürgermeister: Dr. Waibel. 
Kundmachung. 
Am kommenden Neujahrstage wird um 6 Uhr Abends im 
Scharfeck die übliche Neuwahl des Nachtwächters für das 
Viertel Markt vorgenommen, wozu alle Interessenten eingeladen sind. 
Gemeindevorstehung Dornbirn, 24. Dezember 1869. 
Der Bürgermeister-Stellvertreter Otto Fußenegger. 
Rundmachung. 
Der Gemeindevoranschlag für das Jahr 1870 liegt von 
heute an in der Gemeindekanzlei nach Vorschrift des § 65 d. G. O. 
vierzehn Tage lang zu Jedermanns Einsicht offen auf, und ist jedes 
Gemeindeglied berechtigt, allfällige Erinnerungen zu demselben münd¬*
	        
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