Rundmachungen
Gemeindevorstehung von Vornbirn.
Sonntag, 26. Dezember 1869.
Kundmachung.
Das Ablegen von Holz in der Brücke und auf der Vorbrücke
im Rappenloch wird hiemit strengstens untersagt. Zuwiderhan¬
delnde werden mit einer angemessenen Geldbuße bestraft.
Deßgleichen wird hiemit das Lehmgraben oberhalb der Blat¬
tenbrücke bei Androhung einer angemessenen Geldstrafe untersagt.
Gemeindevorstehung Dornbirn, 23. Dezember 1869.
Der Bürgermeister: Dr. Waibel.
Kundmachung.
Durch den Rücktritt des Herrn Michael Kaufmann ist die
Stelle eines Steuereinziehers in Erledigung gekommen,
und wird hiemit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben.
Bewerber um diese Stelle müssen ihre Gesuche längstens bis
Mittags den 7. Jänner k. J. in der Gemeindekanzlei einreichen, wo
auch jederzeit nähere Auskünfte über diese Stelle ertheilt werden.
Gemeindevorstehung Dornbirn, 23. Dezember 1869.
Der Bürgermeister: Dr. Waibel.
Kundmachung.
Am kommenden Neujahrstage wird um 6 Uhr Abends im
Scharfeck die übliche Neuwahl des Nachtwächters für das
Viertel Markt vorgenommen, wozu alle Interessenten eingeladen sind.
Gemeindevorstehung Dornbirn, 24. Dezember 1869.
Der Bürgermeister-Stellvertreter Otto Fußenegger.
Rundmachung.
Der Gemeindevoranschlag für das Jahr 1870 liegt von
heute an in der Gemeindekanzlei nach Vorschrift des § 65 d. G. O.
vierzehn Tage lang zu Jedermanns Einsicht offen auf, und ist jedes
Gemeindeglied berechtigt, allfällige Erinnerungen zu demselben münd¬*