Dorubirner
Neeu.
Organ für alle gemeindeamtlichen Kundmachungen.
8.Sonntag, 20. Februar1870. mnen
Morgen
ist Amtstag des k. k. Bezirkshauptmanns von Feldkirch.
Der Herr Bezirkshauptmann ist an diesem Tage von Morgens
um 9 Uhr an in der hiesigen Gemeindekanzlei zu sprechen.
Rundmachungen.
Laut Zuschrift der k. k. Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom
15. l. M. Z. 708, wird die diesjährige Forsttagsatzung für
den Gerichtsbezirk Dornbirn am Montag, den 7. März, Vormittags
9 Uhr, in der Gemeindekanzlei dahier abgehalten werden.
Nachdem bezüglich der Holzfällungen die bisherigen Bestimmungen
in Anwendung bleiben, werden alle jene, welche im Laufe dieses
Jahres eine Holzfällung vorzunehmen gedenken, sowie die eingeforsteten
Alpenbesitzer, die ihren Bedarf aus Staats- oder Gemeindewaldungen
zu decken berechtiget sind, und endlich diejenigen, welche im künftigen
Sommer ihre Ziegen und Schafe in die Waldungen austreiben wollen,
hiermit aufgefordert, ihre diesfälligen Anmeldungen zuverlässig
bis längstens am Mittwoch, den 2. März, in der Gemeindekanzlei
zu machen, da auf später einlaufende Anmeldungen keine
Rücksicht mehr genommen werden kann.
Dornbirn den 17. Februar 1870.
Der Bürgermeister: Dr. Waibel.
2.
Nachdem die Herren Doktoren Martignoni und Waibel bis auf
Weiteres freiwillig auf das von der Gemeinde für die Behandlung
Gemeindearmer bezahlte Jahrespauschale verzichten, wurden die hiedurch
erledigten zwei Jahrespauschalien, nach Beschluß des Gemeindeausschusses
den Herrn Doktoren Herburger und Huber angetragen und
von denselben auch akzeptirt.♂