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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1870 (1870)

Dorubirner

Neeu.

Organ für alle gemeindeamtlichen Kundmachungen.

8.Sonntag, 20. Februar1870. mnen

Morgen
ist Amtstag des k. k. Bezirkshauptmanns von Feldkirch.

Der Herr Bezirkshauptmann ist an diesem Tage von Morgens

um 9 Uhr an in der hiesigen Gemeindekanzlei zu sprechen.

Rundmachungen.

Laut Zuschrift der k. k. Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom
15. l. M. Z. 708, wird die diesjährige Forsttagsatzung für

den Gerichtsbezirk Dornbirn am Montag, den 7. März, Vormittags
 9 Uhr, in der Gemeindekanzlei dahier abgehalten werden.

Nachdem bezüglich der Holzfällungen die bisherigen Bestimmungen
 in Anwendung bleiben, werden alle jene, welche im Laufe dieses
Jahres eine Holzfällung vorzunehmen gedenken, sowie die eingeforsteten

Alpenbesitzer, die ihren Bedarf aus Staats- oder Gemeindewaldungen
zu decken berechtiget sind, und endlich diejenigen, welche im künftigen
Sommer ihre Ziegen und Schafe in die Waldungen austreiben wollen,
hiermit aufgefordert, ihre diesfälligen Anmeldungen zuverlässig
bis längstens am Mittwoch, den 2. März, in der Gemeindekanzlei

 zu machen, da auf später einlaufende Anmeldungen keine
Rücksicht mehr genommen werden kann.

Dornbirn den 17. Februar 1870.

Der Bürgermeister: Dr. Waibel.

2.
Nachdem die Herren Doktoren Martignoni und Waibel bis auf

Weiteres freiwillig auf das von der Gemeinde für die Behandlung
Gemeindearmer bezahlte Jahrespauschale verzichten, wurden die hiedurch
 erledigten zwei Jahrespauschalien, nach Beschluß des Gemeindeausschusses

 den Herrn Doktoren Herburger und Huber angetragen und
von denselben auch akzeptirt.♂
            
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