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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1870 (1870)

*lich oder schriftlich bei der Gemeindevorstehung anzubringen, welche 
gesetzlich bei der Schlußberathung in Erwägung zu ziehen sind. 
Gemeindevorstehung Dornbirn, am 17. Dezember 1869. 
Der Bürgermeister: Dr. Waibel. 
Kundmachung. 
Der Ortsschulrath bringt hiemit zur allgemeinen Kenntniß, daß 
vom nächsten Sonntag angefangen Herr Lehrer Bohle 
jeden Sonntag Nachmittags von 1 bis 2 Uhr im Dorfer Schulhause 
theoretischen Unterricht in der Landwirthschaft ertheilen wird. 
Dieser sonntägliche Lehrkurs ist hauptsächlich für Erwachsene und 
für die reifere Jugend bestimmt, und steht die Theilnahme an dem¬ 
selben Jedermann unentgeltlich offen. Eltern und Vormünder werden 
dringend ermahnt, die heranwachsenden Jünglinge recht ernstlich und 
zahlreich zum Besuche dieser landwirthschaftlichen Sonn¬ 
tagsschule verhalten zu wollen. 
Dornbirn, 26. Dezember 1869. 
Der Vorsitzende des O. Sch. R.: Dr. Waibel. 
Kundmachung. 
Mittwoch den 29. d. M. wird die Gemeindevorstehung wieder 
die Brodlieferung für die Gemeindearmenanstalt an den Mindestfor¬ 
dernden versteigern. 
Gemeindevorstehung Dornbirn, 19. Dezember 1869. 
Der Bürgermeister: Dr. Waibel. 
Kundmachung. 
Alle zur nächstjährigen, regelmäßigen Stellung pflichtigen und 
in Dornbirn heimathberechtigten Jünglinge (d. h. die 
Altersklasse 1850) werden hiemit im Sinne des § 13 und 14 d. 
Jz. W. G. aufgefordert, sich noch im Laufe dieses Monats 
in der hiesigen Gemeindekanzlei bei Vermeidung der gesetzlichen Folgen 
zur Verzeichnung zu melden. 
Für Abwesende und Kranke kann die Meldung durch Eltern, 
Vormund oder sonst einen Bevollmächtigten geschehen. 
Gemeindevorstehung Dornbirn, 15. Dezember 1869. 
Der Bürgermeister: Dr. Waibel. 
Kundmachung. 
Mit gerichtlicher Bewilligung vom 13. d. M. Nr. 8035,30 
wird durch die Gemeindevorstehung die dem Johann Geg. Thurn
	        
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