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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1871 (1871)

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Am Dienstag, den 18. d. M., ebenfal ls um 7 Uhr früh, 
beginnt die Stell ung derjenigen aus der II. und III. Altersklasse 
(1850 und 1849 Gebornen), welche aus was immer für einem G runde 
noch nicht zum s tehenden Heere oder zur La ndwehr eingereiht sind. 
Das Nähere hierüber wurde allen Stellungspflichtigen persönlich er¬ 
öf fnet und sie kenn en daher auch die Folgen des ungerechtfertigten Aus¬ 
bleibens. 
Die Sommerschule beginn t wie üblich w ieder an Georgitag, d. h. 
Montag den 24. d. M. Wie voriges Jahr sind alle schulpflichtigen 
Kinder, welche mit 1. Mai das zehnt e Lebensjahr noch nicht zurückgelegt 
haben, zum Besuche der S om merschule obligatorisch verpflichtet. Die Kinder 
vom Hinterberger Schul bezirke haben wie voriges Jahr die Schule in Ha uat, 
die Kinde r vom Wazenecker Be zirk die S chule in Wazeneck zu besuchen. 
Kehlec k und Salzmann erhalten halbtägige Sommerschulen, und zwar wird 
in Kehleck die Schule Vormit tags, im Sal zmann Nachmittags gehalten. 
Den Herr en Fabrikanten und andern größern Arbeitgebern bringen wir in 
Erinnerung, daß nach dem G ew erbegesetze vom Jahre 1859 Ki nder unter 
0 Jahren in F abriken u. dgl. durchaus und bei schwerer Ahndung nicht 
verwend et werden dürfen. 
Die Donnerstagsschulen wer den mit Georgi wie der for tgesetz t und sind 
die betreffenden Schül er solan ge zum Besu che derselben verbunden, bis sie 
die Entlassungsprüfung best anden haben. Diese Prüfungen werde n in Bälde 
beginnen. 
Die neue Wazenecker Feuerspr itze ist endlich vor einigen Tagen aus 
Wien hier ang ekommen . Dieselbe wird heute Nachmitt a gs um 4 Uhr 
nächst der „Kronenwirthschaft" in Oberdorf in Anwesenheit des Feuerr athes 
und der bezüglichen Brandwehr-Komm anden einer öffentlichen Probe 
unterzogen und dann dem Bezirke Wazen eck übergeben. Ihren Standort 
wird diese neue Spritze wie bisher üblich im Untergehäuse des Wazenecker 
Schulhauses haben. Wir empfehlen diese nette Ma schine der sorgfältigen 
Ue berwachun g der Ortsbewohner, damit im Falle der Noth der richtige 
Gebrauch von derselben an standslos gemacht we rden kann. Bergbezirke sollten 
um so ä n gstlicher ein Auge auf ihren Löschzeug haben, als sie im Falle 
eines Brandes länge r auf beispringende Hilfe warten müssen und also 
um so dringender Werkzeuge benöthigen, wel che ihren Dienst keine Minute 
versagen, sondern es möglich machen, dem Unglücke gleich im Entstehen 
kräftig und wirksam entgegenzutreten. — Die neue Wazenecker Spritze kostet 
ung efähr drit thalbhunder t Gulden. 
Zuchtstiere. Die an der Sägen gestandenen Zuchtstiere sind in's 
Armenhaus überführt worden, und werden dort gegen den Baarerlag des 
üblichen S p runggeldes (aber nur am Tage) ausgelassen. 
L. Eisenbahn. Wir machen darauf aufmerksa m, daß unter den „andern 
Rechten", welche außer dem Eigenthumsrechte laut des b ezirksgerich tlich en 
Ediktes vom 13. Februar d. J. binnen 90 Tagen bei dem hiesigen k. k. 
Bezirksgerichte angemeldet werden müssen, widrigens sie bei Vertheilung 
des dem Gru nd e igenthümer für den abzutr etenden Boden zu leistenden Ent¬ 
chäd ig ungsbetrages unberücksichtiget bleiben, und jeden Anspruches wider 
die Vo rar l berger-Bahn aus dem Titel der Expropriation verlustig sein 
würden, auch die Hy pothekar- ( Pfand-) Rechte zu v erstehen sind.
	        
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