144 Wenn
daher unter den einzu l ösenden Grundstücken auch ein solches
wäre, wora uf ein vers ichert es Kapital haft et, so muß die vers icherte For¬
derun g ang emeldet werden .
Der Grund muß aus dem Bes itze des Grun d eig enthümers in das
schulden - und lastenfreie Eigenthum der Eisenbahngesellschaft übergehen, und
die Anmeldung hat daher den Zweck, in gleicher Weise wie bei einer exeku¬
tiven Versteigerung, zu erheben, wer ein Pf andrecht auf das bezügliche
Grundstück habe.
Die Entschädigung tritt an die Stelle der e inzul ösenden mit dem
Pfandrechte belas teten Grundfläche, und wird an die Pfa ndrechtsbesi tzer vom
Gerichte, bei dem in diesem Falle der Entschädigungsbetrag d eponirt werden
muß, nach denselb en Grundsätzen vertheilt, wie dies in Folge der ex ekutiven
Versteigerung eines Grundstück es mit dem erzielten Meistbote der Fall ist.
Wer also sein Pfandrecht auf die einzulösende Grun dfläc he inner der
Frist von 90 Tagen nicht anmeldet, v erliert dasselbe, und kann es nicht
hindern , daß die Eisenbahng esell schaft dem Grundeigenthümer den vollen
Entschädigungsbetrag au sbezahlt .
Wenn die ei n zulösende Grundfläche eine ganz geringfügige ist, und
der Werth des Grundes durch diese Abtrennung nicht bedeutend vermindert
wird, ist es allerdings ü berf lüssig, die St empel für die Anmeldun g zu ver¬
w enden; wenn aber das ganze Grundstück für die Eisenbahn in Ans pruch
gen ommen oder der Werth des verbleibenden Gru ndes bedeutend vermindert
wird, so daß zu beiden Seiten nur schmale völlig werthlose St reifen übrig
bleiben, so muß der Inhaber einer auf einem solchen Grundstü cke pfand¬
rechtlich versicherten Forderung auf seiner Hut sein und rechtzeitig anmelden,
damit er sein en Anspruc h auf die von der Eisenbahngesellschaft dem Gru nd¬
eigenthümer zu leistende Entschäd igu ng w ahre. Wir glaubten die Mitbürger
die
um so mehr d arauf auf merksam machen zu müssen, als in jün gster Zeit
Ansicht verbreitet wurde, daß dieses in Nr. 9 des heurigen Jahrganges des
Gemei ndebl attes enth altene Edikt die Besitzer pfandrechtlich versicherter For¬
deru ngen gar nicht berühre.
K. Landwirthschaftliches. Der am Os termonta g von Herrn Rektor Dr.
Flei schman n gehaltene landwirthschaftliche Vortrag war zahlre ich besucht;
leider mu ßten wir die a uswä rtigen Mitglieder des Bezirkes vermissen, die
durch das besonder s schlechte Wetter vom Erscheinen abgehalten wurde n.
Nach vorausgeschickter Einleitun g über das frühere Erträgniß der
Viehzucht im Lande, über Vergleichung der früheren Verhältnisse mit der
Gegenwart bezüglich der Dün gung der W iesen und Alpen, der Abnahme
der Kräuter und Gräser in Bezug auf deren Ernährungskraft, besprach der
Vortragende mit an ihm gewohnter anreg ender Weise die Auswahl der
Zuchtstiere, die Pfle ge der Mutterthiere, Vererbung der Eigenschaften der
El tern auf die Nachkommenschaft, die Aufzucht der K älber in der für die
ganze Entwicklung des Thieres wichtigsten Periode — im ersten Jahre.
Den Gegenstand eines zw eiten Vortrages bildeten die Vere insse nnere ien,
in welchem der Herr Rektor, unter dessen Lei tung die Sennereischule in
Sontho fen steh t, die befried igenden Eind rücke, die er von dem Besuch e der
hiesigen Vereinssennerei empfangen, schilderte, und nur zwei Punkte be¬
mängelte, die aber in den schon angetretenen Lokalitäten nicht wohl besei tigt
we rden konnten; schließ l ich besprach der Vortragende mit überzeugendem