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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1871 (1871)

3 — 
Stipendien-Ausschreibung. 
Aus den Re nten der Lore nz Rhomberg'schen Stiftung komme n für 
das Jahr 
1870/ 71 folgende Stipe ndien zum Verleihen , als: 
1)Ein 
Stipendium für Studirende, mit 
jäh rlichen 8* 87 
fl. 50 kr. 
2) Zwei Stipendie n für Lehram tskandidat e n gegen den 
stift ungsgemäßen Revers, in der Gemeinde Dornbi rn 
Dienste zu leisten, jedes jährlich 
mit 100 fl. 
84 
3)Ein 
Handwe rksstipen dium von jährlich .145 
fl. 
für die Dauer der Lehre aber nicht über drei Jah re. 
4) Zwei Handwerks-Stipendien für Mädchen für ein 
Jahr mit 
je40 fl. 
Zum Bezuge diese r St ipendien sind in folg ender Reihenfolge beruf en: 
1. Die dürftige n Verwan dten des Stifters; 
2. dürftige Angehöri ge der Gemeinde Dornbirn; 
3.auch minder dürftige Verwa ndte des Stif ters. 
Diejenigen, welche sich um eines der Stipendien bewerben wollen, 
haben ihre 
belegten Ge suche bis 15. Februar d. J. der Gemeinde-Vorstehung 
in Dornbirn zu ü berreiche n. 
Als Beleg e sind erforderlich: 
Die Nachweisung der Verwan dts c haft, der Angehörigkeit zur Gemeinde 
Dornbirn, der Dürftigkeit, Studienzeugnisse, Zeugnisse über die Aufnahme 
einer Lehrerbildungs-Anstalt, mit dem bezeichneten Reverse, und Zeugnisse 
über die Aufnahme in die Lehre eines Handwerks. 
Feldkirch, den 4. Jänner 1871. 
Der k. k. Bezirks-Hauptmann: 
2,1 Neu ner. 
Edikte. 
In Folge Bew illigu ng des k. k. Kreisgerichtes Feldk irch vom 7. d. 
M.,Z.9, 
werde n am 6. Februar diese s Jahre s, 9 Uhr Vormittags, 
im Gasthaus zur Krone im Hatlerdorf nachstehende der minderjährigen 
Anna Maria 
Feurstein von hier gehörige Real itäte n, nämli ch: 
1) das Wohnha us Nr. 4 sammt Stadel und da beilie genden zirka 9 Vtl. 
Land Bod en, Bes-Nr. 1494, in Köblern, Gemeinde Dornbirn, 
2.ein 
ha lber Gemeindstheil daselbst, zirka 12 Vtl. Land, Bes-Nr. 10257. 
Der Ausrufspreis ad. 1 besteht in 1000 
fl. 
Der Aus rufspre is ad. 2 bes teht in300 fl. 
öffentl ich fei lgeboten werden. 
Die Kaufsbedi ng ungen werden bei der Feilbietung publizirt werden. 
Allfällige n Hypothekarglä ubigern bleiben ihre Pfandrechte ohne Rück¬ 
sicht auf den Verkaufspreis v orbehalten. 
K. k. Bezirksgericht Dornbirn, am 11. Jä nner 1871. 
3,1 Linser. N
	        
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