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Auf Anlangen der Erben des am 15. April d. J. verstorbenen
Wittw ers Martin Sepp in der Rie dgasse we rden folgende zu seiner Ver¬
laßmasse gehörige Realit äten am Monta g, den 1. Maid. J., Früh 9 Uhr,
in der Wir thsb ehausung des Lorenz Zumtobel dahier, aus frei er Hand zur
öffe ntlichen Versteigerung gebracht: (1
1) Das Wohnhaus Nr. 399, sammt Stadel, Garten, und zirka 3 ½ Vtl.
Land Bündt, Bes.-Nr. 2253 und 2253½ in der Rie dgaße, per
1600 fl.
2)Zirka
3 ½ Vtl. Land Acker in Kehlermäder, Bes.-Nr. 2746, per 100
fl.
3)Zirka
1 ½ Vtl. Land Streueb oden in Mittelvorach, per*20
fl.
4)Zirka
4 Vtl. Land, ein drittels Gem eindstheil in Brehmenmäder,
Bes. -Nr. 2144, per *120
fl.
5) Zirka
6 Btl. Land Säe- und Heuacke r in Achmäder, Bes.-Nr. (S
281, per** iz!
attic. 100 fl.
Die K aufs- und Zahlungsbedingungen werd en bei der Versteigerung
sel bst bekannt gegeb en werden.
K. k. Bezirksg erich t Dornbirn, am 21. April 1871.
Linser. degel
Mittheilun gen. E1
Für die He rren Volkssc hullehre r. Diese lben werde n hiemit eing e¬
laden, heu te,
nach dem nachmittägigen Gottesdienste im „Moh rensaale" sich
zu ver ammeln.
Dornbirn, 30. April . Wie wir vernehmen, können Diejenigen, wel che
vorigen Sommer Galtvieh in der Oberdorfer-Viehversicherung
gehabt haben, bei Johann Huber noch Geld in Empfang nehmen.
Dornbi rn, 30. Apri l. Dem Vernehmen nach sind auf der Alpe
Müsel noch einig e Kuhweiden für diese n Sommer zu verpac hten und es
k önnten sich Liebh aber bei Jos. Oelz, Gerber, melden.
Donnerstagsschule. Wir machen Alle, die es angeht, noch einmal
darauf aufmerksam, daß alle jene Kind er, welche den Winter durch zum
Besuche der Do nnerstagssch u le verpflichtet waren, auch den Som mer durch
zum Besuc he derselben bei Vermeidun g der ge setz lichen Folge n solange
verp flichtet sind, bis sie die Entlassungsprüfung bestanden und das Ent¬
las sungszeu gniß erhalten haben.
Lehrverträge. Es erei gnet sich nicht selten, daß entweder Meister
oder Lehrjungen wegen ir gend w elchen Differenzen Hilfe im Gemeindeamte
suchen. Gar häufig haben solche M ißhelli gkei ten ihren Grund in dem Um¬
stande, daß die Lehrverträge mangelhaft abgefaßt sind, oder daß gar nur
ein mündliches U eberein kommen zwischen beiden Theile n getroffen wurde.
Wir empfehlen den Meister n in sbesonder e, aber auch Jenen , welche einen
Knaben in die Lehre zu geben beabsichtige n , die klaren Bestimmungen des
Gewerbegesetzes vom Jahre 1859, Par. 88—1 05, zu lesen und zur Richt ¬
chnur zu nehmen . — Gewerbetreibende würden überh aupt gut thun, sich
das in einem besondern Heft bei Fr. Marz in Wien (Taschenausgabe der
Ostern Gesetze) erschienene „Gewerbegesetz" anzuschaffen. Es koste t nur
30 kr., und wir haben ja zwei Buchh andlungen.