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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1871 (1871)

Nr 184. 
Dornbirner 
F Beeinherlher. 
Zw eiter Jahrgang. 
Organ für alle gemeindeamtlichen Kundmachungen. 
Das „Dorn birner Gemeindeblatt" ers cheint jeden Sonntag Morgen und ko stet 
ganzjährig fl. 1. 60, halbjährig 80 kr. Inse rate werden mit 5 kr. für den Raum einer 
g ewöhnli chen Druckzeile berechnet. 
Die Inserate m üssen bis spätestens Freit ag Mittag 
fr anko bei der Expedition des Gemeindeblattes abgegeben werden. 
Nr. 20. Sonntag, 
14. Mai. 1871. 
Rundmachungen. 
Einfuhrverbot. 
Ministerialverordnung vom 7. Mai d. J. — Wegen Gef ahr der 
Einschleppung anst eckender Krankheiten wird die Ein- und Durchfuhr 
von alten Kleidern, nicht gereinigter Leibwäsche und nicht ger einigtem Bett¬ 
zeuge aus der Schweiz, aus Deuts chland und Russ isch-Polen auf unbestimmt e 
Zeit verboten. 
Von diesem Ver bote sind jedoch die Effekten der Reisenden und die 
in Folge von Uebersied l ungen ein geführten Geg enstände ausgenommen. 
Diese Verordnung tritt mit dem Tage, an welchem sie den betreffenden 
Zollämtern bekannt wird, in Wirksamkeit. 5 
Hohenwart m. 
p. Schaffle m. p. 
Holzgethan m. 9. 
Der Gemeinderath fand sich zu dem Beschlusse veranlaßt, die 
Lager- und Werkplätze beim Gemeindestadel und beim Sandplatz auf 
dem Wege der öffentlichen Versteigerung in Pacht zu g eben. 
Die Versteigerung findet in der Pfingstwoche statt . 
D ornbirn, den 7. Mai 1871. 
1964 Für 
den Gemeinderath, 9 
Der Bürgermeister: Dr. Waibel. 
von Seite der Bestzer der Nühlehacher Verzaizung werd en nach¬ 
verzeichnete vier Abtheilungen stehe ndes Holz im Breitenberg öffentlich per¬ 
steigert: 
Nr. 1 mit 2 beisam menstehenden Eichen gegen den Wald, im Ausrufs¬ 
preis 
zu15 fl. 
Nr. 2 mit 2 Stück Eichen, zu .20 fl.
	        
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