Nr 184.
Dornbirner
F Beeinherlher.
Zw eiter Jahrgang.
Organ für alle gemeindeamtlichen Kundmachungen.
Das „Dorn birner Gemeindeblatt" ers cheint jeden Sonntag Morgen und ko stet
ganzjährig fl. 1. 60, halbjährig 80 kr. Inse rate werden mit 5 kr. für den Raum einer
g ewöhnli chen Druckzeile berechnet.
Die Inserate m üssen bis spätestens Freit ag Mittag
fr anko bei der Expedition des Gemeindeblattes abgegeben werden.
Nr. 20. Sonntag,
14. Mai. 1871.
Rundmachungen.
Einfuhrverbot.
Ministerialverordnung vom 7. Mai d. J. — Wegen Gef ahr der
Einschleppung anst eckender Krankheiten wird die Ein- und Durchfuhr
von alten Kleidern, nicht gereinigter Leibwäsche und nicht ger einigtem Bett¬
zeuge aus der Schweiz, aus Deuts chland und Russ isch-Polen auf unbestimmt e
Zeit verboten.
Von diesem Ver bote sind jedoch die Effekten der Reisenden und die
in Folge von Uebersied l ungen ein geführten Geg enstände ausgenommen.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage, an welchem sie den betreffenden
Zollämtern bekannt wird, in Wirksamkeit. 5
Hohenwart m.
p. Schaffle m. p.
Holzgethan m. 9.
Der Gemeinderath fand sich zu dem Beschlusse veranlaßt, die
Lager- und Werkplätze beim Gemeindestadel und beim Sandplatz auf
dem Wege der öffentlichen Versteigerung in Pacht zu g eben.
Die Versteigerung findet in der Pfingstwoche statt .
D ornbirn, den 7. Mai 1871.
1964 Für
den Gemeinderath, 9
Der Bürgermeister: Dr. Waibel.
von Seite der Bestzer der Nühlehacher Verzaizung werd en nach¬
verzeichnete vier Abtheilungen stehe ndes Holz im Breitenberg öffentlich per¬
steigert:
Nr. 1 mit 2 beisam menstehenden Eichen gegen den Wald, im Ausrufs¬
preis
zu15 fl.
Nr. 2 mit 2 Stück Eichen, zu .20 fl.