Skip to main content

Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1871 (1871)

198 
Nach Beschluß des Ort sschulrat hes wird mit jenen Donnerstagsschü¬ 
lern, welche am 1. Mai d. J. das 14. Lebensja hr zurückgelegt h aben, am 
Pfin gstmontag, Nachmittag um 3 Uhr, in den Schulhäusern zu. 
Markt, H atlerd orf, Oberdorf und H aselstaud en g leichzeit ig eine Entlassungs¬ 
prüfung vorgenommen. 
Die Donnerstagsschüler der Schu lbezirke Wazeneck, Kehleck und Salz¬ 
mann haben sich zu diesem Zwecke und zur genannten Stunde im Schul ¬ 
hause zu Oberdorf, die Don nerstagsschüler von Hinterberg in der Schule 
zu Haselstauden einzufinden. 
D ornbirn, am 25. Mai 1871. 
Für 
den Ortsschulrath der Vorsitzende: 
Dr. Waibel. 
Von Seile der Gem einde Dornbi rn wer den aus der Waldung Ni edere 
140 Stück gefällt e Fichten- und Tannen-Stämme, und aus der Waldung 
Rohrmoos 38 Stück stehende Stammen Nutz- und Brennholz in mehreren 
Abthei lun gen der öffentlichen Versteigerung unterstellt. 
Zug leich werden auch zirka 15 Zent ner E ichenrinde, und zwei Partien 
alte Bretter und Schirm, welche sich beim Gemeinde-Holzstadel befinden, 
versteigert. 
Die Versteigerung ist am Freitag, den 9. Juni Vormittags 9 Uhr, 
bei Lorenz Zumtobel im Markt . 
Schriftliche Anwei sung zur Besichtigung des Holzes er theilt Wald¬ 
aufseher Dreher. 
Do rnbirn, am 28. Mai 1871. 
Der Bürge rmeis ter: Dr. Waibel. 
Die Gemei nde Wolfurt, w elche gegenwä r tig mit der Eröffnung ihrer 
Abzugsg räben beschä ftigt ist, will nä chstens auch den S cheidgra ben eröffnen, 
welcher „im schwarzen Zeug" rc die Gr enze zwischen dem Gemeind eg eb iete 
von Wolfur t und Dornbirn bildet. 
Die diesseitigen Angrenzer dieser Gr aben werd en gemäß Zuschrift 
der dortigen Gemeindevorstehung aufgefordert, an diese r Arbeit rechtzeitig 
Theil zu nehmen. Um der dortigen Gemeindevorstehung anzeigen zu können, 
wann und in welcher Anzahl die diesseitigen Anstößer des genannten 
Grenzgrabens zum Graben kommen, w erden dieselben auf künfti gen Dienstag, 
den 30. d. M., um 7½ Uhr Abends eingel a den, im Gem ei ndeamt zu einer 
Besprechung zu ersc hei nen. 
Wer nicht erscheint, von dem wird angenommen, er sei mit den Ab¬ 
machungen dieser Besprechung einverstanden. 
Wer die Mitwirkung beim Gra ben über haupt verweigert, demselben 
wird auf s einer S trecke die Ar beit auf seine Kosten ausgeführt. 
Dornbirn, den 26. Mai 1871. 
Der Bürgerm ei ster: Dr. Waib el.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.