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di esen drei en sind weiter e Blatter nerk rankun gen nicht zur öffe ntlichen Kenn t¬
niß gel angt.
Wirthshausbann. Schon von jeher wurde die Warnehmung gemacht,
daß es bei uns gewisse E hemänner gibt, wel che pfli cht- und ehrvergessen
genug sind, in Schna pss chenken und Wirthshäusern h erumzul ungern, sich
der Völlerei hinzugeben und ihre A ngehörig en dem Elende oder der öffent¬
lichen Unt erstützu ng zu überlassen. Die bestgemeint en Versuche, solche un¬
glückselige Män ner durch Zure den und Ermahnu ng zur Umk ehr zu bring en
und zur Pflicht und Vernunft zurückzuführen, sind in der Regel vergebens.
Die Macht eing ewurzelter Leidenschaft ist zu gewaltig und die lähmende
Wirkung der fortgesetzten alkoholischen Genüsse auf das Organ der Seele
(Gehirn) ist meistens schon zu tiefgreifend geworden, als daß solche Mensche n
noch zu einer w ahren Vorstellung ihrer Lage, zu einer sittlichen Auf¬
raffung und zu einer edleren Willensentwicklung die Fähigkeit besäßen.
Die Gemeind everwa ltung darf solchen Verhältnissen gegenüber , wie trüb
auch die Aussichten auf Besserung sind, dennoch nicht mü ssig zusehen, und
z umal, wo sie als Almosengeber betheil ig et ist. Sie hat daher laut Ge¬
meindebeschluß vom 3. Juli d. J. die Absicht, zu einem Mittel zu gr eifen,
welches zwar hier noch neu ist, aber ande rswo und namentlich in einzelnen
Gege nden der Schweiz mit gutem Erfolge angewendet wurde. Man wird
näml ich in Zukunft über Männ er der eingangs geschilderten Gattung, deren
Famili en der öffentlichen Unterstützung anheimfallen, den Wirthshausbann
ausspre chen, d. h. man wird sämmtl ichen hierortigen Inhabern von Brannt¬
we inschen ken und Wirth shäusern bei Androhung bestimmter Strafen unt er¬
sagen, einem solchen Individuum den Eintr itt in ihre Lokale zu gestatten
und geistige Getränke zu verabreichen. Wir sind überzeugt , daß jedem so¬
liden Inhaber von Schenk- und Gastgewerben diese Maßregel nur will kom¬
men sein wird, indem sie ihn gerade von den wi derwärtigs t en Gästen be¬
freien dürf te. Anders gesinnte Inhab er von Schenk- und Gastgewerben
müß ten wir als Freunde der Unordnung und Un si ttlichkeit ansehen, und
kein wohldenkender Bürge r würde es beklagen , wenn die Ge meinde ein
Mittel findet, dera rtige Gewerbe zu bes eitigen.
Indessen wir wollen doch das Bessere hoffen und wü nschen aufr ichtig,
daß es uns erspart bleibe , den Wirthshau sbann über Jemanden ausspre¬
chen zu müssen.
Versteigerung vom 26. Juli. Die Kanalisirungs- und Regulirungs¬
arbeiten der Markt-O b erdorferstra ß e fanden keine Abnehmer und sind des¬
halb nunmeh r auch in andern Blättern ausgeschrieben w orden. Diese neuer¬
liche Versteigerung wird künftigen Donnerstag abgehalten. Die Herst ellu ng
der Winterfen ster für die drei Bergschulen Waze neck, Kehleck und Salzmann
wurden von Heinric h Groß übern om men. Die Erd arbeiten beim Hatler
Pf rundhaus ü bernahm Kasimir Fitz von Lustenau.
Die Be zirks -Einschä tzungs kommiss ion für Feldkirch-Dornbirn bega nn
let zten Freitag, den 28. d. M., ihre Bereis ung und m achte den Anfang
in den Gemeinden Tisis und Tosters. Wir werden nicht ermangeln , die
Grundbesitzer von der Ankunft dieser Kommission in unserer G emeinde zu