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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1871 (1871)

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Antra g betr effend die Durchführung der § § 8 und 13 der Schul¬ 
und Unterrichtsordnung. 
2) Martiniwahl für den P farr meßmerdi enst. 
ZiZwei 
Einbürgerungsgesuche. 
4)Antrag auf Einstellung des Schieß ens auf der S aubracher Schie߬ 
stätt e 5) Antrag 
der L okalko m mission für Durchführung des Stierhaltungs¬ 
gesetze s auf Bestim mung eines Minimals prunggeld es. 
6) Z uschrift des Kornamtes Bregenz betreffend die Brodtaxe. 
7) Eingabe einiger Gr undbesitze r von Mitt elv orach, betreffend Graben¬ 
kost en Schulnachrichten. 
Die Winterschule beginn t im Sinne des § 8 der 
S chul- und Unte rrichtsordn ung und nach Anordn ung der k. k. Bezirks¬ 
schulbehörde von nun an nicht erst zu Martini, sonde rn zu Anfang No¬ 
vember. Näheres hierüber wird im nächsten Gemeindeblatte kund gemacht 
werden. 
Versteigerung. Aus einer im Gemein d eamte angehefteten Kund 
ma chung ist zu er sehen, daß am nächsten Markt, als am Diens tag, den 
23. d. M., Nach mi ttags präzis 2 Uhr angefangen, im Gemeindehause 
dahier, 100 Stück ganz neue Wolld ecken (Kotzen), dann zirka 100 
Stück kleinere und größere blec herne Kochmaschinen, eiserne Pfannen, 
kleine blecherne Schüsselchen und ve rschiede ne andere Geg enst ände gegen 
sogleich baare Bezahl ung öffentlich versteigert werd en. Diese Versteigerung 
ist a bsicht lich auf den Nachmittag verlegt worden, um mehr die hiesigen 
Einwohner zur Betheiligung zu veranlassen. Die Wolldecken sind schön, 
schwe r und vollkommen tadellos. Nicht leicht ein Gegenstand finde t so 
man nigf ache und nut zbare Verwen dung . Im Freien dienen sie dem Reichen 
so gut als dem Armen zum be quemsten S chutze gegen Reg en, Schnee, 
Kälte und alle Unbild der rauhen Jahresz e it. Im Hause gibt es kein ge¬ 
sunderes und zweckmäßiger es Deckmittel für die Lagerstatt, als eine mit 
einem Leintuche unternähte Wolldecke. In Häus ern, wo man keine Ro߬ 
haar- oder Seegrasmat r a tzen vermag, kann man einem etwaigen Kranken 
kein einfacheres und zugleich bess eres Unterbett geben, als eine zusammen¬ 
gelegte Wolldecke. Hausfrauen, welche viel zu bügeln haben, wi ssen, daß 
die Wolldecken sich ganz vor treffli ch zu Unterlagen bei dieser Arbeit eign en. 
Außer diese n Wolldecken werden unter andern auch blecherne, sei ner Zeit 
für Militä rzweck e von der G emeinde angeschaffte Kochgeschirre ver steige rt 
Diese Geschirre sind insbesondere zum Kochen im Fr eien oder in Alphütten, 
aber auch ganz wohl in den meisten Küchen unser er Ba uernhäuser verwend ¬ 
bar. Sie sind ganz nach Belieben zu vertragen und zu stel len, können mit 
Torf (Schollen) gefeuert werden und hitz en sehr r asch. Zur Probe und um 
die Handhabung zu zeigen, werden ein paar solcher Töpfe am Ver steige¬ 
rungsorte g efeuert werden. 
Brodtaxe . Der Stadtrath von Brege nz hat, laut Ku ndmachun g vom 
11. Oktober d. J. (siehe Landeszeitung, 12. Okt.) beschlossen, „die Brodta xe 
für das Schildbrot und Herrenlaible" probeweise au fzul assen, wornach die 
Gewichtsbestimmung für diese B rodgattung en in den Brodtaxeku ndmachung en 
bis auf Weiteres unterbleiben wird.
	        
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