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Wer allenfalls weiter noch den Verschleiß zu übernehme n wünscht,
wolle sich die nächsten Tage im Gemeindeamte melde n.
Nachde m sich bisher in Haselst aude n kein Ve rschleiße r gefunden hat,
so haben die dortigen Bürger, welche das Blatt wünschen, im Gemeinde¬
amte die Bestellung zu machen.
Künftigen Mittwoch, den 27. d. M., wird die Herstellun g von zwei
Querrösten in die Ach, vorbehältlich der Geneh mi gung der Gemeindever¬
tretung, in öffentlicher Versteigerung an den Min destfordernde n hintangegeben.
Die Ab steigerung findet um 9 ½ Uhr Vormittags bei Lorenz Zum¬
tobel sta tt.
Die Kost e nv oranschläge können von heute an im Gemeindeamte ein¬
gesehen werde n.
D ornbirn, den 24. De zember 1871.
Der Bür germei ster: Dr. Waibel.
Im Laufe der Chri st- und der Neujahrswoche werden die Eltern und
Aufseher schulpflichtiger K inder zum ersten Mal schriftliche Nachric hten über
das sittliche Betragen, den Schulbesuch und Fortga ng ihrer Kinder erhalten.
Das Gesetz ( Schul- und Unterrichtsordnung vom 20. Au gust 1870)
schreib t über diese „Schulnach richten " folgendes vor:
§ 66. Die Eltern oder ihre Stellvertreter sind vier Mal währe nd
des Schul jahr es von dem sittlichen Betragen und von den Fortschr itt en der
Kinde r durch sc hrift liche Mittheilungen in Kenntniß zu setzen. (Schulnach¬
richten).
§ 67. Diese S chulnachr ichten soll en Urtheile über Schul b esuch, sitt¬
liches Betra gen und Fortgang des Schülers entha lten, und gelten hiefür
die in § 20 vorgeschriebenen Bezeichnungen.
§ 68. Die Eltern sind verpflichtet, die M ittheilun g der Schulnach¬
r ichten durch den Lehrer mit ihrer Untersch rift zu bestätigen. Wird diese
Bestätigung verweigert, so hat der Lehre r die Unterstützung der Ortsschul¬
behö rde in Anspruch zu nehmen.
Dornbi rn, am 24. Dezemb er 1871. Für
den Ortsschulrath,
Der Vorsitzende:
Dr. Waibel.
Künftigen Sams tag, den 30. d. M., Vormittags um 9 Uhr, wird
im hiesigen Armenhaus der zirka 12 ½ Zentner schwere Zugstier an den
Meistbietenden gegen baare Bezahlung in öffentlicher Versteigerung abgelassen.
Dornbi rn, am 24. Deze mber 1871.
Die Armenhausverwaltung.