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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1871 (1871)

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Wer allenfalls weiter noch den Verschleiß zu übernehme n wünscht, 
wolle sich die nächsten Tage im Gemeindeamte melde n. 
Nachde m sich bisher in Haselst aude n kein Ve rschleiße r gefunden hat, 
so haben die dortigen Bürger, welche das Blatt wünschen, im Gemeinde¬ 
amte die Bestellung zu machen. 
Künftigen Mittwoch, den 27. d. M., wird die Herstellun g von zwei 
Querrösten in die Ach, vorbehältlich der Geneh mi gung der Gemeindever¬ 
tretung, in öffentlicher Versteigerung an den Min destfordernde n hintangegeben. 
Die Ab steigerung findet um 9 ½ Uhr Vormittags bei Lorenz Zum¬ 
tobel sta tt. 
Die Kost e nv oranschläge können von heute an im Gemeindeamte ein¬ 
gesehen werde n. 
D ornbirn, den 24. De zember 1871. 
Der Bür germei ster: Dr. Waibel. 
Im Laufe der Chri st- und der Neujahrswoche werden die Eltern und 
Aufseher schulpflichtiger K inder zum ersten Mal schriftliche Nachric hten über 
das sittliche Betragen, den Schulbesuch und Fortga ng ihrer Kinder erhalten. 
Das Gesetz ( Schul- und Unterrichtsordnung vom 20. Au gust 1870) 
schreib t über diese „Schulnach richten " folgendes vor: 
§ 66. Die Eltern oder ihre Stellvertreter sind vier Mal währe nd 
des Schul jahr es von dem sittlichen Betragen und von den Fortschr itt en der 
Kinde r durch sc hrift liche Mittheilungen in Kenntniß zu setzen. (Schulnach¬ 
richten). 
§ 67. Diese S chulnachr ichten soll en Urtheile über Schul b esuch, sitt¬ 
liches Betra gen und Fortgang des Schülers entha lten, und gelten hiefür 
die in § 20 vorgeschriebenen Bezeichnungen. 
§ 68. Die Eltern sind verpflichtet, die M ittheilun g der Schulnach¬ 
r ichten durch den Lehrer mit ihrer Untersch rift zu bestätigen. Wird diese 
Bestätigung verweigert, so hat der Lehre r die Unterstützung der Ortsschul¬ 
behö rde in Anspruch zu nehmen. 
Dornbi rn, am 24. Dezemb er 1871. Für 
den Ortsschulrath, 
Der Vorsitzende: 
Dr. Waibel. 
Künftigen Sams tag, den 30. d. M., Vormittags um 9 Uhr, wird 
im hiesigen Armenhaus der zirka 12 ½ Zentner schwere Zugstier an den 
Meistbietenden gegen baare Bezahlung in öffentlicher Versteigerung abgelassen. 
Dornbi rn, am 24. Deze mber 1871. 
Die Armenhausverwaltung.
	        
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