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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1871 (1871)

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Beilage 
um 
Dornbirner Gemeindeblatt. 
1871. Sonntag, 19. Febru ar. 
Nr. 8. 
Edikte. 
Ueber Anlangen des Dr. Jussel in Feldkirch als Grundeinlösungs¬ 
Kommissär der Vorarlb e rger Eisenbahn werden vom löblichen k. k. Bezirksgerichte 
Dornbi rn als Real insta nz in Gemäßheit der hohen Minis teri alverord nu ng 
vom 8. Dezemb er 1855 Z. 213 des R. G. Bl. alle Jene, w elche auf die 
unten ve rze ichneten in der Gemei nde Dornbirn liege nden, nun zu Bauzwe cken 
der Vorarlberger Bahn einzulösenden Realitätene in Eigenthums- oder ander es 
Recht zuko mmt, aufgefordert, ihre Rec hte beim genannten Ger ichte inn erhalb 
einer Frist von 90 Tage n, vom Tage der dritten Einschaltung dies es Ediktes 
im Amtsblatte der Vo r arlberger Landeszeitung in Bregenz beginnt, schriftlich 
oder protoko llaris c h anzumelden, widrigens sie bei der Verth eilung des Ent¬ 
s c h ädigungsbetrages un b erü cksichtiget bleiben und jeden Anspruches wider 
die Vorarlberger Bahn, beziehun gsw eise deren Bauunt ernehm ung aus dem 
Titel der Expropriation verlurstig sein würd en. 
Jene Interessenten, welch e außerhalb des Ge r ichts bezirkes wohnen, 
haben bei der A nmeldung ihrer R echte eine in dies em Ge richtsbez irke wohn¬ 
hafte Person anzuzeigen, welcher die in di eser Angelegenheit ergehenden 
Verordnun gen z uzustel len sind, widri gens für jenen Anmelder, der eine solche 
Person nicht angezeigt hat, auf seine Ge fahr und Ko sten ein Kurato r von 
Amts wegen bestellt und die Veror d nungen nur dem Letztern zugestellt 
w erden w ürden. 
Für die Richtigkeit der in nach stehenden Verzeichnissen entha l tenen 
Daten wird keine Haftung übernomme n; das genaue Flächenmaß des ein¬ 
zulösenden B odens wird erst nach Vollendung des Baues festgestellt, und 
wenn sich währen d desselben die Nothwendigkeit der Einlösung eines größern 
Fläche nmaß es ergeben sollte, diese Einlösung verfü gt werden ohne eine neu er¬ 
liche Einlösungsverhandlung zu pflegen und ein neuerliches Edikt zu erlassen . 
Die Anmeldung hat zu enthalten: 
1) Die genaue Beze ichnu ng des Anmelders mit Vor- und Zunamen, 
Stand, Wohnort, so wie seines allenfälligen gesetzlichen Ve rtreters 
oder Ge w althabers, welcher Letztere vorschriftsmäßige Voll macht zu 
legen hat. *
	        
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