accessibility__skip_menu__jump_to_main

Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1871 (1871)

47

Dornbirner

Beieenhertts.

Zweiter Jahrgang.

Organ für alle g emei ndeamtl ichen Kundmachungen.

Das „Dornbirner Gemeindeblatt" erscheint jeden Sonntag Morgen und ko stet
ganzjährig fl. 1. 60, halbjährig 80 kr. Inserate wer den mit 5 kr. für den Raum einer
gewöhnlichen Druckzeile berechn et. Die Insera te müsse n bis späte stens Freita g Mittag
frank o bei der Exp edition des Gemeindeblatt es abgegeben werden.

Nr. 9. Son ntag,

26. Februar. 1871.

N4 Rundmachungen.

Die Ver zeichnisse der im Jahre 1871 stellu ngspflichtigen
Jünglinge aller drei A lte rsklassen nämlich der in den Jahren 1851, 1850
und 1849 Gebornen sind nach Vorschr ift des Para gr. 21 der I nstruktion
zur Ausführung des Wehrgesetzes von heute an durch 8 Tage in der
Gemeindeka n z lei zu Jederma nns Einsicht aufgelegt, was mit dem Beifügen
 zur Kenntniß gebracht wird, daß Jedermann, der eine Auslassung
oder unrichtige Eintragung anzeigen, oder gegen erhobene Befreiungs ¬
Ansprüche, oder Enth ebungsges uch e vom Präs enzdienste Einsprache machen
will, berechtige t ist, innerhalb 14 Tagen bei der k. k. Bezirk s hauptmannschaft
diese lben einzubringen und zu begründen.

Dornbirn, den 26. Februar 1871.

Der Bürgermeister: Dr. Waibel.

N achdem die Gemeindevors t ehung in letzterer Zeit wieder häufig die
Wa hrnehmung gemacht hat, daß für Gesellen, Dienstb oten und sonstige

Fremde von den Unte r standg ebern die R eisedok umente oder Heimath ¬
scheine nicht zur gehörigen Zeit im Gemeinde a mt abgegeben werden , wird
hiemit neuerdings zur allgemeinen Ken ntniß gebracht, daß alle Diejenigen,
welche für ihre in Unterstand genom menen F remden die Reisedokumente
nicht jedesmal binnen längstens 3 Tagen im Gemeindeamte abgeben, oder

wenigstens die en tspreche nde Anmeldung machen, eine Strafe von 2—5 fl.
öst. W. zu gewärtigen haben.

Gemeindevorstehung Dornbirn , am 19. Februar 1871.

12h
2,2 Der

Bürge rmeister : Dr. Waibe l.
⁕Laus

Zuschrift der l. k. B ez iuri shaupi mannschaft Feidlirch vom 15.

l. M. Z. 833, wird die diesjährige Forsttagsatzung für den Geri chts¬
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.