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Dornbirner
Beieenhertts.
Zweiter Jahrgang.
Organ für alle g emei ndeamtl ichen Kundmachungen.
Das „Dornbirner Gemeindeblatt" erscheint jeden Sonntag Morgen und ko stet
ganzjährig fl. 1. 60, halbjährig 80 kr. Inserate wer den mit 5 kr. für den Raum einer
gewöhnlichen Druckzeile berechn et. Die Insera te müsse n bis späte stens Freita g Mittag
frank o bei der Exp edition des Gemeindeblatt es abgegeben werden.
Nr. 9. Son ntag,
26. Februar. 1871.
N4 Rundmachungen.
Die Ver zeichnisse der im Jahre 1871 stellu ngspflichtigen
Jünglinge aller drei A lte rsklassen nämlich der in den Jahren 1851, 1850
und 1849 Gebornen sind nach Vorschr ift des Para gr. 21 der I nstruktion
zur Ausführung des Wehrgesetzes von heute an durch 8 Tage in der
Gemeindeka n z lei zu Jederma nns Einsicht aufgelegt, was mit dem Beifügen
zur Kenntniß gebracht wird, daß Jedermann, der eine Auslassung
oder unrichtige Eintragung anzeigen, oder gegen erhobene Befreiungs ¬
Ansprüche, oder Enth ebungsges uch e vom Präs enzdienste Einsprache machen
will, berechtige t ist, innerhalb 14 Tagen bei der k. k. Bezirk s hauptmannschaft
diese lben einzubringen und zu begründen.
Dornbirn, den 26. Februar 1871.
Der Bürgermeister: Dr. Waibel.
N achdem die Gemeindevors t ehung in letzterer Zeit wieder häufig die
Wa hrnehmung gemacht hat, daß für Gesellen, Dienstb oten und sonstige
Fremde von den Unte r standg ebern die R eisedok umente oder Heimath ¬
scheine nicht zur gehörigen Zeit im Gemeinde a mt abgegeben werden , wird
hiemit neuerdings zur allgemeinen Ken ntniß gebracht, daß alle Diejenigen,
welche für ihre in Unterstand genom menen F remden die Reisedokumente
nicht jedesmal binnen längstens 3 Tagen im Gemeindeamte abgeben, oder
wenigstens die en tspreche nde Anmeldung machen, eine Strafe von 2—5 fl.
öst. W. zu gewärtigen haben.
Gemeindevorstehung Dornbirn , am 19. Februar 1871.
12h
2,2 Der
Bürge rmeister : Dr. Waibe l.
⁕Laus
Zuschrift der l. k. B ez iuri shaupi mannschaft Feidlirch vom 15.
l. M. Z. 833, wird die diesjährige Forsttagsatzung für den Geri chts¬