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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1872 (1872)

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fordert , wenigstens bis Ende dieses Monats, oder wenn es nothwen¬ 
dig erscheinen sollte, noch früher die auf der bezüglichen Feldstrecke 
befindlichen Grabmäler zu beseiti gen. Im Falle der Versäumni ß 
wird die Beseitigung durch die Todtengr äb er auf Kosten der Parteien 
vorgenommen. 
Dornbirn, am 7. April 1872. Die 
Gemeindevorstehung. 
Von Seite der Gemeinde Dornbirn werden die gewöhnlich ver¬ 
pachteten Gemeindestraßen zum Bezuge des d ie sjährigen Gras¬ 
nutzens, dann ½ Gem eindsthe il in der obern Gleg gen und 
ein Stück Säeboden im Fußstieg auf 4 Jahre im Wege der 
öffentlichen Versteigerung verpacht et. 
Diese lbe wird am Mittwoch den 17. d. Mts. Vormitt ags 
9 Uhr bei Lorenz Zumtobel dahier abge halten werden. 
Dornbirn, den 5. April 1872. Die 
Gemeindevors tehung. 
Die durch den wegen dauernder Kränk lichke it erfolgten Rücktritt 
des Jos. Anton Rein in Erledigung gekommene Gemeindedie¬ 
nerstel le dahier wird hiemit zur öffe ntli chen Bewerbung ausge¬ 
schrieben. Mit derselben ist eine Jahresen tlohnun g von 300 fl. und 
ein jährlicher Ausrüstungsbei trag von 15 fl. verbunden. 
Ges uche mit Ausweisen über das Alter die Gesundheit und 
bisherige Verwendung verseh en sind bis längstens 21. d. Mts. im 
gefertigten Gemeind ea mte einzurei chen. 
Gemeindeamt Dornbirn, am 7. April 1872. 
Die Gemeindevorstehung. 
Vorgebrachte B e schwerden veranla sse n die G emeindevorstehung , 
das Gehen über die Ha usbündt des Johann Huber, Amerikaner, und 
die an diese lbe stoßenden Gründ e bei einer Strafe von 2 fl. zu ver¬ 
bieten. — Des gleic hen ist das Gehen über die Güter vom Katzen¬ 
loche zum Bahnhofe so lange bei 2 fl. Strafe untersagt, als die zu 
dem beschlossenen Straßenbau erforderliche n Gru n dflächen nicht durch 
die Gemeind e a ngekauft sind. 
Dornbir n am 7. April 1872. Die Gemeindevorstehung.
	        
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