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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1872 (1872)

Dornbirner 
Lh ellaler ee. 
Dritter Jah rgang. 
Organ für alle gemeindeamtlichen Kundmachungen. 
Das „Dornbirner Gemeindeblatt" ers cheint jeden Sonntag Morgen und kostet 
ganzjährig fl. 1 50, h albjährig 75 kr. In serate werden mit 5 kr. für den Raum 
einer gewöh nlichen Druckzeile berech net. Die Inserate müssen bis spätestens 
F reitag Nachmittag franko im Gemeindeamte abge geben we rden. 
Nr. 3. Sonntag, 
21. 
Jä nner 1822. 
Rundmachungen. 
Die Gemei nde rechnung vom abgelaufenen Jahre 1871 liegt 
vom künftigen Mittwoch den 24. d. Mts. an nach Vorschr ift des 8 
65 G. O. durch vierzehn Tage lang zu Jedermanns Einsicht im 
Gemeindeamte offen auf. 
Dornbirn, den 21. Jänn er 1872. 
Der Bürgermeister: Dr. Waibel. 
Die neue Urli ste der Geschwornen zum Preßgerichte liegt 
nach Vor schrift des Paragr. 7 des bezüglichen Gesetzes vom 9. März 
1869 vom nächsten Donnerstag an durch acht Tage im hiesig en Ge¬ 
meindeamte zu Jedermanns Einsicht offen auf. 
Jedem Gemeindemitg li e de steht es frei, währen d dies er Frist 
wegen Ueb e rgehung gesetzlich zuläss iger, oder wegen Ein tragung ge¬ 
s etzlich unzulässig er Perso nen in die ser Urliste schriftlich oder zu Pro¬ 
tok oll Einsprache beim Bürgermeister zu e rheben, oder seine Ableh¬ 
nungsgründe geltend zu machen. 
Ablehnen kön nen unter Anderm diese s Amt nach Parag r. 
5 des bezüg lichen Gesetzes: N
	        
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