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Steinlesen im Stei nebach, auf der ganzen Schertlerenstrecke,
ist von nun an bei Vermeidung polizeilicher Ahndung verboten.
D ornbirn, den 23. April 1872. Die
Gemeindevorstehung.
Nach Be schluß der Haselstaude rb ac hkon kurre nz (im Einv ern ehmen
mit der Gemeindevorsteh u ng) soll der Haselstauder-Bach von der
Landstraße an bis zu seiner Einmündung in die Dornbirner Ach durch
Anfrischung der Böschung und theilweise Auss chöpfun g wiede r in
besser n Stand gebracht werden. 1
Diese Arbei t wird in öffentlicher Abstei gerung an die Mind est¬
forde rnden abgelassen. Die Absteigerung findet Montag den 13. d.
Mts., Abends 6 Uhr, bei M artin Albr ich zum Löwen in Haselstau¬
den statt.
Bachanstößer, wel che ihre Uferst auden selbst weghauen wollen,
habendies
vor Beginn der Grabenarbeiten zu
thun.
Dornbirn, am 5. Mai 1872.
Der Obma nn der Bachkonkurrenz: 3
Johann es Oelz.e
M ontag den 13. Mai beginnt an den Schule n hiesiger Ge¬
mei nde wie der der Unterricht (Somm er schule ). Zum Schulbesuche im
Sommer-Halbjahr sind alle im schulpflichtigen Alter stehenden Kinder,
wel che am 1. Mai das zehnt e Lebensjahr noch nicht zurückgelegt ha¬
ben, unbedingt verbunden.
Die Ki nder von Wi nsau haben im Sommer in die Schule zu
Hauat zu geh en.
Do rnbirn am 5. Mai 1872.
8.Der Ort s schulrath.
Anstatt der Donnerstagsschule, welche für den Sommer entfällt,
wird die sen Som mer ein sonntäglicher Schulunterricht ein¬
geführt.
Dieser Unterricht wird alle So nntage sogleich nach dem nach¬
mittägigen Gottesdienste beginnen und zwei St unden dauern.