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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1872 (1872)

144Das 
Steinlesen im Stei nebach, auf der ganzen Schertlerenstrecke, 
ist von nun an bei Vermeidung polizeilicher Ahndung verboten. 
D ornbirn, den 23. April 1872. Die 
Gemeindevorstehung. 
Nach Be schluß der Haselstaude rb ac hkon kurre nz (im Einv ern ehmen 
mit der Gemeindevorsteh u ng) soll der Haselstauder-Bach von der 
Landstraße an bis zu seiner Einmündung in die Dornbirner Ach durch 
Anfrischung der Böschung und theilweise Auss chöpfun g wiede r in 
besser n Stand gebracht werden. 1 
Diese Arbei t wird in öffentlicher Abstei gerung an die Mind est¬ 
forde rnden abgelassen. Die Absteigerung findet Montag den 13. d. 
Mts., Abends 6 Uhr, bei M artin Albr ich zum Löwen in Haselstau¬ 
den statt. 
Bachanstößer, wel che ihre Uferst auden selbst weghauen wollen, 
habendies 
vor Beginn der Grabenarbeiten zu 
thun. 
Dornbirn, am 5. Mai 1872. 
Der Obma nn der Bachkonkurrenz: 3 
Johann es Oelz.e 
M ontag den 13. Mai beginnt an den Schule n hiesiger Ge¬ 
mei nde wie der der Unterricht (Somm er schule ). Zum Schulbesuche im 
Sommer-Halbjahr sind alle im schulpflichtigen Alter stehenden Kinder, 
wel che am 1. Mai das zehnt e Lebensjahr noch nicht zurückgelegt ha¬ 
ben, unbedingt verbunden. 
Die Ki nder von Wi nsau haben im Sommer in die Schule zu 
Hauat zu geh en. 
Do rnbirn am 5. Mai 1872. 
8.Der Ort s schulrath. 
Anstatt der Donnerstagsschule, welche für den Sommer entfällt, 
wird die sen Som mer ein sonntäglicher Schulunterricht ein¬ 
geführt. 
Dieser Unterricht wird alle So nntage sogleich nach dem nach¬ 
mittägigen Gottesdienste beginnen und zwei St unden dauern.
	        
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