Dornbirner
ur Neer.
Dritter Jahrgang.
Organ für alle gemeindeamtlichen Kundmac hung en.
Das „ Dornbirner Gemeindeb latt " erscheint jeden Sonntag M orgen und kostet
ganzjährig fl. 1 50, halbjährig 75 kr. Inserate werden mit 5 kr. für den Raum
einer gewöhnlichen Druck zeile berechnet. Die Ins erate müssen bis spätestens
Freitag Mi ttag franko im Gem eindea mte abgegeben werden.
Nr. 27. Sonntag,
7.
Juli 1872.
Rundmachungen.
In Rücksicht auf die am 1. d. Mts, sta ttgeha bte Uebergabe
der Vorarlberger Eisenbahn an den öffentlichen Verkehr und mit
Bezugnahme auf die einschlägigen Bestimm ung en der Eisenbahnbetriebs¬
ord nung vom 16. Novemb er 1851 (Pr ov. Ges. -S ammlung 1858,
II. Thl. S. 69 u. s. w.) sowie des allgemeinen öste rr. Strafgese tze s
vom 27. Mai 1852 wird im Int eresse der Ordnun g und der öffent¬
lichen Sicherheit zunächst Folgendes allgemein bekann t gemacht. e
„Das Betreten, sowie jede Beschädigung der Bahn und Bahn¬
anlagen , das eigenmächtige Oeffnen der Bahnschranken, das Weiden
des Vie hes an der Bahn ohne Aufsicht, die Stör ung der Telegrafen¬
leitung, Wider setzl ichke it gegen das Bahnpersonale ist verboten und
wird nach aller Stre nge des Gesetzes geahndet."
Speziell müsse n wir mit Hinweisung auf Obige s jedermann
davor warn en, die Magazinrampe zu betreten und von dort zum
Bahnhof abzuspringen. Zuwiderhandelnde haben die gesetzlichen
Fol¬
gen zu gewä rt igen.
Dornbirn, am 6. Juli 1872. Die
Gemeindevorstehung. N