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Dornbirner
Neeetue.
Dritter Jahrgang .
Organ für alle gemeindeamtlichen Kundmachungen.
Das „D ornbirner Gemeindeblatt" erscheint jeden Sonntag Morgen und kostet
ganzjährig fl. 1 50, hal bjährig 75 kr. Inserate werden mit 5kr. für den Raum
einer gewöh nlichen Druckzeile berech net. Die Inserate müssen bis spätestens
Freitag Mitt ag fr anko im Gemeindeamte abgegeben w erden.
Sonn tag; 22.
September 1872.
Nr. 38.
Ru ndmachun gen.
Nach § 8 der Seuchen-Ordnung ist jeder Fall von Maul- und
Klauenkra nkheit der O rtsvorsteh ung bei Vermeidung der im Stra f¬
ges etze ausge sprochen en Folgen anzuzeigen. Es ist daher von nun an
jeder solcher Erkrankungsfall entweder dem einen der Herr en Thier¬
ärzt e, Rick er und Bercht old, oder dem G emeindeamte anzuzeigen.
Dornbirn, am 20. September 1872.
Die Gemeindevorstehung.
Streu e.
Es wird von Seite der G emeinde Dornbirn am nächsten Mitt¬
woch als am 25. ds. um 9 Uhr, in der Gemeind eka nz lei der Streue¬
abnutzen ab ca. 50 Viertel in Mittelfohrach ob dem Aachsteg ver¬
steigert. Wer die Streue anschauen will, kann sich am nächsten Die ns¬
tag, Mit tags 1 Uhr, bei dem Armenhausverwalter Michael Kauf¬
mann melden.
Dornbirn, am 22. Sept. 1872.
Die Gemeindevorstehung.