Dornbirner
NeeZur.
Dritter Jahrgang.
Organ für alle gemeindeamtli c hen Kundmachungen.
Das „Dornbirner Gemeindeblatt" er scheint jeden So nntag Mor gen und k ostet
ganzjährig fl. 1 50, halbjährig 75 kr. Inserate werden mit 5 kr. für den Raum
einer gewöhnlichen Druckzeil e berechnet. Die Inserate müssen bis spätestens
Fr eitag Mittag franko im Gemei ndeamte abgege ben wer den.
Nr. 42. Sonntag,
20. Oktober 1872.
Rundmachungen.
Die Geme indevo rstehun g hat dem Anton Wohlgenannt und der
A. Maria Spiegel in Hinterachmühle gestattet, bei ihrer Hausbündt
eine Warnungstafel aufzustellen und das Gehen auf dem zwische n
ihren Häusern durchführenden Privatwege bei einer Strafe von 2 fl.
(zu Guns ten der Ar menkasse) zu verbiet en.
Dornbirn, am 13. Oktober 1872.
Die Gemeindevorstehung.
Die Generalversammlung des Sulzberger Brand-Ver¬
sicherungs-Vereins, abgehalt en am 17. April d. J. hat laut
Protokoll Punkt 2 den Beschluß gefaßt, es seien die sogena nnt en
gewickelten, theilweise aus Holz bestehenden Kamin e bei Gefah r des
Aus schlusse s aus dem Ve reine innerhalb drei Jahren zu entferne n
und durch f euersi chere Konstrukt i onen zu ersetz en.
Dies wird hiemit allen J enen, die es angeht, zur Darnach¬
achtung bekannt gegeben.
Dornbirn am 18. Oktober 1872.
Die Ge meindevo rst ehung. 337