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Für den nächsten Markt sind folgende sanitätspoli zei lich e An¬
ordnungen getroffen:
4. Bei der Säger - und Schmelzhütterbrücke, beim Löwen in
der Riedgasse, bei Schlosser Bohle in der Eisengasse und beim Engel
im Schatta u werden morgen und übermorgen nach § 3 S. O. die
Gesundh eitssch eine zur Einsi cht abverlangt. Wer für das zugeführte
Vieh einen solchen Schein nicht vorzuweisen vermag, muß dasselbe
durch die au fgestellten Sachverständigen untersuchen l assen.
2. Wer vom hi esigen Gemeindeam te einen Gesundheitsschein
haben will, muß das betreffende Vieh be hufs ärztlicher Untersuchung
zum Gemeindehause vorführen.
3. Kran kes oder der Kran kheit ve rdächtig es Vieh wird sof ort
in den Kranken- und Kontumazstall a bgeführt und dort auf K osten
des Eigenthümers ärztlich behande lt und gepflegt.
Dornbirn, am 20. O ktober 1872.
Die Gemeindevorstehung.
Kundmachung.
Die Gemeinde-Vorstehung in Dornbir n beabsichtiget un gefähr
Ende März 1873 aus der Geme indewaldung Niedere 200 Kl after
Staf felhölzer auf der Ebnit er und beziehungsw eise Dor nbirner Ach zu
t riften und zu diese m Zwecke auch den be standenen Holzrechen
wieder herzustellen.
Dieß wird mit dem Beifügen veröffentlicht, daß allf ällig be¬
gr ündete Ein wendun gen dagegen oder G esuche bei allfällige r Mitbe¬
werbung im Sinne des § 29 des Forstg e setzes bi nnen 3 Wochen
hie ramts einzubringen sind.
Der b ezügliche B auplan kann in der Gemeindeka nzlei in Dorn¬
birn eingesehen werden.
Feldkirch, 12. Oktober 1872.
Der k. k. Bezirkshauptmann :
Neuner.
Tdikt.
Ueber f reiwilliges Ansuchen des Herrn J. A. Rüscher, prot okol¬
lirten Handelsmannes zu Dornbir n, und der andern Erben nach sei¬
ner verstorbenen Ehegattin Frau Magdalena Wehinger wird morgen
Montag den 21. Oktober d, J. und an den nachfol g en¬
den Tagen in dem Verkaufslokale der Firma J. A. Rüscher an