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währung oder Abweisung an den vorgesetzten k. k. Bezirksschulrath zu berich¬
ten hat.
Im Falle mehrere derartige Ansuchen gestellt werden, kann sich der Orts¬
schulrath in sei nem Berichte einer tabellarischen Form bedienen.
§ 5. Für die gesammte zwische n dem 12. und 14. Lebensjahre ste¬
hende Schul jugen d eines Ortes ist eine Erl eichterun g hinsichtlich des Schul¬
besuches in der Weise zuläs sig, daß sie vom Besuche der S chule, während
des Sommerhalbjahres losgezählt werden kann.
Der Ant rag auf Gewährung einer derartigen allgemeinen Nachsic ht ist
von dem betreffenden Ortsschulrathe vor Ende Februar des entsprechenden
Jahres mit e ingeh ender Begründung an den vorgesetzten k. k. Bezirksschulrath
zu stellen.
§ 6. Als weitere Erleichterung beim Schulbesuche kann über ein be¬
zügliches Gesu ch des Or tssc hulrathes und A ntrag des k. k. B ezir kss chulrathes
für das ganze Jahr oder Theile d esselben halb t ägiger Unterricht für die ver¬
schiedenen Alters stuf en bewilliget wer den.
§ 7. Kein schulpflic h t iges Kind, für welches eine zei tweilige oder dau¬
ernde Befreiung vom Schulbesuch erbeten wurde, darf bei Geldstrafe oder
Einschließung (§ 2) dem regelmäßigen Schulbesuc h e entzo gen werden, so lange
nicht die Eltern bezüglich deren Stell vertreter von der betreffenden Bew illi¬
gung durch
den Ortssch ulrat h amtlich verständigt worden sind.
Bregenz , den 31. Juli 1872. K.
k. Landesschulrath.
Edikt.
Auf frei will iges Ansuchen des Johann Schwendinger zu Ober¬
fallenber g werden am Mit twoch den 23. d. Mts. 9 Uhr Vorm. im
Gasthause des Lorenz Zumtobel dahier n achv erzeichn ete Realitäten öf¬
fentlich versteigert werden:
1. ein Waldtheil in Langsg rub Bes. -Nr. 1336, nebst Gugg us,
2. ein do. am Fall enb erg, Bes.-Nr. 3273 und 843,
3. ein do. am Lugersweg, Bes.-Nr. 9722,
4. ein do. bei Wolfs tannen am Wälderweg, Bes. -Nr. 11533,
5. ein do. im tiefen Ke hner, B es.-Nr. 3229, 11174 u. 12270
6. eine Wiese in Litten ob dem Gehr am Falle nberg, B.-Nr. 3256.
7. eine Holzwaldung in Kellen ob Fallenberg, Bes.-Nr. 3272,
nebst 80 Ztr. fettes und 20 Ztr. Mahd heu.
Ausrufspreis und Bedingungen werden bei der Feilbietung be¬
kannt g egeben
werden.
A llfäl ligen H y pothekargläubi g ern bleiben ihre Rechte ohne Rück¬
sicht auf das Meistbot vorbehalten.
K. k. Bezirksgericht
Dornbirn, am 10. Oktober 1872. Groß r ubatsc her.