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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1872 (1872)

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No vember d. J., Vo rmittags 10 Uhr bei Sc h ankwirth Lo renz Zum¬ 
We¬ 
tobel im Markt den Umbau des Triftrechen s in der Ach an den 
nigs tnehmenden, vera nschl agt zu: fl. 
3212. 64 
a) Maurer- und Grabarbeit 190. 
34 
fl. 
b) Zimmermannsarbeit 803. 
67 fl. 
c) Holzliefe run g fl. 
300. — 
d) Schmiedarbeit fl. 
4506. 55 Summa 
B e dingungen, Plan und Kostenanschlag können vom 30. d. M. 
an beim Gemein debaumeiste r hier eingesehen we rden. 
Dornbirn, den 25. O ktober 1872. Die 
Genossenschaft. 
Mittheilungen. 
Gemeindeausschuß. Künftigen Dienstag um halb drei Uhr Nachm. 
eine Sitzu ng abgehalten we rden. Die Tagesordnung ist im Gemeinde¬ wirdan 
der Amtstafel ange schlagen . 
haufe Straferkenntniß. 
Ein von der Gem eindevorstehung wegen unbefu g¬ 
ten Begleiten s von Samm lerinne n gefälltes Straferkenntniß wurde sowoh 
durch die k. k. Bezi rksyauptmannsch a f t als durch die k. k. Statthalterei bestätigt 
Letztere hat nur am Strafausmaße eine Milderung ein treten lassen. 
Eisenbah n. Nach gep flogener Rücksprache mit dem Gr und einlösungs¬ 
sär, Herrn Dr. Jussel in Feldkirch, findet sich die Gemeindevorstehung 
Kommis L age, 
allen, die es betrifft, mitzutheilen, daß die ausständigen Zahl¬ 
in derfür 
von der Eisenbahn in Besitz genommene Grun dflächen sofor t nach 
ungen 
Beendigung der schon seit Län gerem im Zuge befindl ichen geom et rischen Bahn¬ 
vermessung, also etwa um die Zeit des kommenden Neujahres herum, statt ¬ 
f inden werden. 
Lungenseuche. Laut am tlicher Mit theilu ng fiel zu Teufen (Kanton 
Appenze ll) am 7. Oktob. d. J. eine Kuh an der Lungenseuche. Dieselbe 
war am 23. Septb. dem J B. auf Bartholomäberg (Montafon) abgekauft 
wo rden. Diese r Fall wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, um zur Vor¬ 
sicht und Achtsamkeit zu mahnen. 
Friedhof. Im Gemeindeblatte Nr. 44 des letzten Jahrganges ist 
folgende Mittheilung enthalten die heuer wieder in Erinn erung gebracht wird: 
„Wir bitten fre undl ichst, daß man es un te rlasse, die G räber mit Kies zu 
b edecken, wie das ei nige Per sonen sich a ngewöhnt haben. Es wird durch 
diese Mode dem Todten gräber, der die Gräberwege zu beschottern und zu 
besor gen hat, nur eine zwecklose Erschwerung und Störung seiner Arbeit ver¬ 
ur sacht. — Fer ner möchten wir gewis se Bogenbesitzer ersuchen, die Mauren
	        
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