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No vember d. J., Vo rmittags 10 Uhr bei Sc h ankwirth Lo renz Zum¬
We¬
tobel im Markt den Umbau des Triftrechen s in der Ach an den
nigs tnehmenden, vera nschl agt zu: fl.
3212. 64
a) Maurer- und Grabarbeit 190.
34
fl.
b) Zimmermannsarbeit 803.
67 fl.
c) Holzliefe run g fl.
300. —
d) Schmiedarbeit fl.
4506. 55 Summa
B e dingungen, Plan und Kostenanschlag können vom 30. d. M.
an beim Gemein debaumeiste r hier eingesehen we rden.
Dornbirn, den 25. O ktober 1872. Die
Genossenschaft.
Mittheilungen.
Gemeindeausschuß. Künftigen Dienstag um halb drei Uhr Nachm.
eine Sitzu ng abgehalten we rden. Die Tagesordnung ist im Gemeinde¬ wirdan
der Amtstafel ange schlagen .
haufe Straferkenntniß.
Ein von der Gem eindevorstehung wegen unbefu g¬
ten Begleiten s von Samm lerinne n gefälltes Straferkenntniß wurde sowoh
durch die k. k. Bezi rksyauptmannsch a f t als durch die k. k. Statthalterei bestätigt
Letztere hat nur am Strafausmaße eine Milderung ein treten lassen.
Eisenbah n. Nach gep flogener Rücksprache mit dem Gr und einlösungs¬
sär, Herrn Dr. Jussel in Feldkirch, findet sich die Gemeindevorstehung
Kommis L age,
allen, die es betrifft, mitzutheilen, daß die ausständigen Zahl¬
in derfür
von der Eisenbahn in Besitz genommene Grun dflächen sofor t nach
ungen
Beendigung der schon seit Län gerem im Zuge befindl ichen geom et rischen Bahn¬
vermessung, also etwa um die Zeit des kommenden Neujahres herum, statt ¬
f inden werden.
Lungenseuche. Laut am tlicher Mit theilu ng fiel zu Teufen (Kanton
Appenze ll) am 7. Oktob. d. J. eine Kuh an der Lungenseuche. Dieselbe
war am 23. Septb. dem J B. auf Bartholomäberg (Montafon) abgekauft
wo rden. Diese r Fall wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, um zur Vor¬
sicht und Achtsamkeit zu mahnen.
Friedhof. Im Gemeindeblatte Nr. 44 des letzten Jahrganges ist
folgende Mittheilung enthalten die heuer wieder in Erinn erung gebracht wird:
„Wir bitten fre undl ichst, daß man es un te rlasse, die G räber mit Kies zu
b edecken, wie das ei nige Per sonen sich a ngewöhnt haben. Es wird durch
diese Mode dem Todten gräber, der die Gräberwege zu beschottern und zu
besor gen hat, nur eine zwecklose Erschwerung und Störung seiner Arbeit ver¬
ur sacht. — Fer ner möchten wir gewis se Bogenbesitzer ersuchen, die Mauren