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An gehörige der Geme inde Dornbirn; 3) auch minder d ürftige Ver¬
wandte des Stifters.
Die zwei St ipendien für weibliche Handwerk s-Lehrl inge werden
mit Vorzug denen verliehen, wel che sich als L e hrerinnen für die Ar¬
beitsschulen in Dornbirn eig nen, und sich dazu verwenden lassen.
Die Gesuche um eines dies er St ipe ndien, belegt mit der
Nachweisung der Verwandtschaft, der Dürftigkeit, Angehörigkeit zur
Gemeinde Dorn birn, den Stu dienzeug niss en und der Nachweisung
der Aufnahme in eine Lehre sind bis 2 0. Febru ar d. Is. bei
der Gemeindevorstehung in Dornbir n einzureichen.
Feldkirch, den 26. Jänne r 1872.
Der k. k. Bezirkshauptmann:
22 Neuner.
Die Verzeichnis se der im Jahre 1872 stell ungspf lich tigen Jüng¬
linge aller drei Altersklassen, 1852, 1851 und 1850 Gebornen,
sind nach Vors chrift des § 21 der Instruktion zur Ausführung des
Wehrg ese tzes von heute an durch 8 Tage in der Gemeindekanzlei zu
Jedermanns Einsicht aufgelegt, was mit dem Beifügen zur Kenntniß
gebracht wird, daß Jedermann, der eine Auslassung oder unrichtige
Eintragung anzeigen, oder gegen erhobene Befreiungs-Ansprüche oder
Enthebungsgesuche vom Präsenzdienste Einsprache machen will, berec h¬
tiget ist, innerhalb 14 Tagen bei der k. k. Bezirks h auptmannschaf t
dieselben einzubri n gen und zu begründen.
Dornbirn, am 11. Februa r 1872. Der
Bürgermeister:
Dr. Wai bel.
Die Stellen eines Alpmeisters, eines Oberhirten und
z weier Un terhirten für die Alpe Gschwen d werden zun ächst für
das laufende Jahr hiem it zur öffentlichen Bewerbun g ausgeschrieben.
Tüchtigen Bewer bern für alle diese vier Posten wird ein guter
Lohn von der Gemeinde zugesich ert . Zu Unte rhirt en werden nur
kräftige, zuverlässige junge Le ute, die mindestens das 16. Lebensjahr
zurückgelegt haben, angenommen.
Mündliche Anme ldun gen für diese vier Stellen müssen im Ge¬
meindea mte bis längstens am 21. d. Mts. eingebracht werden.
Dornbirn, am 10. Februar 1872.
Die Gemeindevorstehung.