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von Fle isch solcher Ri nder, die am Flug oder Brand erkrank t waren,
zur Veröffentlichung mitgetheilt ddo. 19. Jänner, Z. 709.
1. Diese beim Rindvieh so häu fig auftretende Krankheit, welche
mit dem volksthümlichen Namen „Flug oder Brand" bezeichnet
zu werden, und am häufigsten auf Alpen vorzukommen pflegt, gehört zu
den akutesten For men des Milzbrandes, weßhalb
2. das Fleisch von solchen Thieren, gleichgiltig in welchem
Grade die Krankheit entwicke lt ist, keineswegs für den menschlichen
Genuß v erwendet werden darf, weil, obgleich nach dem Genusse ge¬
ko chten Fleisches mil z brandkranker Thiere nur selten Fälle von Er¬
krank ung beo bachtet w orden sind, doch nahezu jede mit rohem Fleische
bewirkte , bei dessen Zubereitung leicht mögliche Ansteckung erfahrungs¬
gemäß einen rapiden und tödtlichen Verlauf n immt.
Auf Grund d ieses Gutachtens wird strengstens befohlen, daß
alle krepierten oder nothgeschlachteten milzbrandkranken Rinder,
nach Vorsch rift des § 61 des b estehend en Thierunterrichtes vom J.
1859 Z. 32592 M. d. J. be handelt und auch die in diesem 8
ange ordnete Stall- und Requisiten- Reinig ung auf das g enaueste durch¬
geführt werde . — Solc he Th iere sollen daher als vergiftet betrachtet
und in den akutesten Fä llen soll selbst die Haut nicht abgeleder t,
sondern kreuz und quer durchschnitten mit dem T hiere verscharrt wer¬
den. — Dawiderhandelnde verfallen un nachsichtlic h der gesetzlichen
Strafe.
Fel dkirch, am 12. März 1872.
Der k. k. Bezirkshauptmann :
Neuner.
Edi kt.
Ueber freiwi lliges Anlangen des Caspar Oelz, Färbers in Ha¬
selstauden, werden die nachbeze ichnet en demse lben eigenthümlich g ehöri¬
gen Realitäten am D ienstag 2. April d. Is. um 2 Uhr Nachmit¬
tags im Löwenwirthshause zu Haselst au den unter Bekanntgebung der
Beding un gen öffentlich versteigert werden:
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Bes .-Nr. 12.241, Aus rufsp reis 200
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lermähder, ca. 8 Vrtl. Land, Bes. -Nr. 12.163, 400 fl.