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setzt und das St urmlä uten in nachfolgender vereinf achter Weise
angeordnet:
1. Bei jedem innerhalb des G em e indegebietes wahrgenomm e nen
Schadenfeuer wird in allen Vierte ln anfänglich ei nige Minu ten
lang mit sämmtlichen Glocken gestürmt, um die allge meine Aufmerk¬
samkeit rege zu mac hen.
2. Nachh er aber wird das S türmen mit sämmtlichen Glocken
nur in jenem Viert el fortgesetzt, in welchem das Scha denf euer b rennt;
in den übrigen Vi erteln aber wird in Zukunft nur mit der groß en
Glocke fortgestü r mt werden .
Dornbirn, den 24. Dezb r. 1872.
Die Ge meindevo rst ehung.
Alle Jene, welche von dem Jahre 1872 bei der Ge meinde
eine Forderung haben, wollen dieselbe bis längstens am 12. Jänner
1873 im Gemeindeamte einre ich en, damit sie rec htze itig von den
hiezu bestellten Revisoren geprüft werden kö nnen. Später einge reichte
Rechnungen könn en nach Umständen längere Zeit unerlediget liegen
ble iben.
Die im vorigen Jahre gemachte Bemerkung bezüglich des S chrei¬
bens der Rechnungen in Halbbogen-Fo rma t , wird hiemi t in
g eneigte Erinnerung gebrac ht.
Dornbirn, den 27. Dezember 1872.
Die Ge m e indevorstehun g.
Die Verwaltu ngen von Gemeinden, Kirchen, Stiftungen, Bene¬
fizi en und Fonden im Steuer-Bezirke Dornbirn werden aufmerksam
gemacht, daß mit 1. Jänner 1873 eine Rate vom Gebühren-Aequi¬
va lent fällig ist, und daß bei verspätete r Zahlung Verzugszinse und
eventuell auch Kosten erwachsen.
Dornbirn, am 4. Jänner 1873.
K. k. Steueramt.
Pölt, Steue rein ne hmer.
Mittheilungen.
Geme i nd eausschuß. In der auf morgen Nachmittag anb eraumten
Sitzung kommen folg ende Gegenstände zur B erathung und Bes chlußf assu ng.
1. Beantwortung der Interpellation vom 14. November v. J. in Sache n
der Hämmerle'schen Ba uten im Gütle.