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ihren Gru nds tücken zu Ni ederbahn eine War nu ngstafel aufzu stel len,
nach welcher das Gehen über diese Grundstücke bei einer in die
Armenkasse zu zahlenden Strafe von fl. 2. — verboten ist.
Dornbirn, am 28. März 1873.
Die Gemeindevorstehung.
Alle Hausinh aber und Unterstandsgeber werden da¬
ran erinne rt, daß sie für Gesellen, Dienstboten und so nstige Fre mde
die Reisedokumente oder Heimatscheine jedesmal binnen drei Tagen
im Gemeindeamte abzu geben oder wenigstens die entsprechende Anmel¬
dung daselbst zu machen haben. Dasselbe gilt nicht bloß für neu
a nge kommene Fr emde, s ondern auch für jeden Unterstandswechsel.
Die Verabsäumung dieser Vorschrift kann eine Strafe von fl.
2 bis zu fl. 5.— nach sich ziehen.
Dornbirn, den 20. März 1873. Die
Gemeindevorstehung.
Die Vereinshaus-Gesellschaft beabsichtiget, den Gras¬
und Obstnutzen von der Bündt beim Vereinshause auf 3 aufei nander
folgende Jahre in 2 Abtheilungen zu verpachten.
Die Pachtversteigerung findet am Freitag den 4. April Abends
8 Uhr im Vere inshause statt, wo dann auch die Bedingungen be¬
kannt gegeben werden.
Dornbirn, den 20. März 1873.
Die Gemeindevorstehung.
Edikt.
Es wird bekannt gemacht, daß über freiwilliges Ansuchen der
Erben nach Josef Weh inger, gewesen en Rößlewirthes an der Säge
die mit Einantwortung vom 4. Januar d. J., Zahl 78, eigenthüm¬
lich erwor benen na ch ver zeichneten Realitäten zu unten anges etzt en Aus¬
rufspreisen, als:
1. Eine 2m. Wiese in Juch en, Besitz-Nro. 9589, 12 Viert el
20 Quadratklafter, im Ausrufspreise per Viertel zufl.
100
2. Eine 2)m. Wiese im Bockacker, Besitz-Nro. 273, hält 5
Viertel 11 Quadratklafter, per Viertel zufl.
100
3. Eine 2m. Wiese am linken Achufer , Bes i tz-Nro. 22,658,
Steuerkapital 160 fl., hält 1734 Viertel, 73 Schritt , 4 Schuh ,
per Viertel zufl. 60