160
1. Vier V ermöge nssteuern;
2. Eine ganze Grund- und Häusersteuer;
3. Von jeder Haushaltung einen Guld en (Famil ien Gulden).
Der hohe Land e sausschuß hat mit Beschluß vom 20. Feb ruar
d. J., Z. 1711, der Gemeinde die Ausschreibung und Einhebung
dieser Steu ern bewilliget. Der Te rmin zur E inzahlung derselben ver¬
fällt mit Geo rgi d. J., und es werden alle Steuerpflichtigen aufge¬
fordert, ihr Betreffniß thunlichst bald an die Gemeindekassa abzu¬
führen.
Dornbirn, am 16. April 1873.
Die Gemeindevorstehung.
Auf freiwilliges Ansuchen des Theodo r Hein zle von Gö tzis wer¬
den am Montag, den 21. d. Mts., Vormittags 9 Uhr die dem selben
gehörenden, im Stadel bei Josef Anton Hiemers Wittwe im Schm alz¬
winkel liegenden 20 Z entner f ettes Heu in 2 Abtheilungen, im Aus¬
rufspreis per Z entner zu fl. 1.20, an Ort und Stel le gegen baare
Bezahlung öffentlic h versteigert.
Dornbirn, den 17. April 1873.
Die Gemeindevorstehung.
Es wird hiemit neuerdings bekan nt gemacht , daß das Fr etzen
an den Gemeindestraße n, auf den Achdämmen und andern der Ge¬
meinde angehörigen Grunds tüc ken verboten ist.
Ferne r wird das Verbot in Betreff des Stauden-Hauens
an der Ach und des unbefug ten Betretens der Stauden-Auen mit
sch arfen Werkzeugen mit dem Beisatze in Eri nnerung gebracht, daß
sich die Gemeind evorstehung genöthi get sieh t, in Zuk unft gegen die
Uebertreter dieses Verbotes s trenge Strafen zu verhängen.
Dornbir n, den 16. April 1873. Die
Gemeindevorstehung.
Das Holz an allen Gemeindestraßen, öffentlichen Wegen und
auf den sämmtli chen Winter-Lagerplätzen ist im Laufe di eser Woche
wegzuräu men, widrigenfalls diese Arbeit auf Kosten der betreffenden
Eig enthüme r von Seite der Geme inde besorgt werden würde.
Dornbirn, am 20. April 1873.
Die Gemeindevorstehung.