2 welche
die Absich t haben, in der diesj äh rigen Sprungperiode Stie re
zur Nachzucht zu halten und entgeld lic h zu verwe nden, aufgef ord ert,
der Gemeindevorstehung hievon zur Handhabung des § 14 des er¬
wähnten Gesetzes rechtzeitig die Anzeige zu erstatte n, um nicht nach
§ 15 desselben Gesetzes straf fäll ig zu werden.
Dornbirn, am 3. Jänner 1873. Die
Gemeindevorstehung.
Holz-V erstei gerung .
Von Seite der Gemeinde Dornbirn werden am nächsten Mitt¬
woch, als am 8. Jä nner, Vormitta gs 11 Uhr, in der Gemeinde¬
kanzl ei 4 Nummern altes Achwuhrholz (Wuhrtan nen) , unter
der E ise nba hnbrücke in der Ach liege nd, versteigert.
Dornbirn, den 4. Jänner 1873.
Die Ge m e indevorstehun g.
r
Alle Jene, welc he von dem Jahre 1872 bei der Gemeinde
eine Forderung haben, w ollen die selbe bis längstens am 12. Jänner
1873 im Gemeindeamte einreichen, damit sie recht zeitig von den
hiezu bestellten Revisoren geprüft werden können. Später eingereichte
Rechnun gen k önnen nach U mständen längere Zeit unerledi g et liegen
bleiben.
Die im vorigen Jahre gemachte Bemerkung bezüglich des Schrei¬
bens der
Rechnungen in H albb ogen-Format, wird h iemit in
gen eigte Erinnerung gebracht.
Dornbirn, den 27. Dezember 1872.
2Die
Gemeindevorstehung.
Am Dien stag den 7. Jänner 1873 Nachmitt a gs 2 Uhr an¬
gefangen werden von den Kindern des Kaspar Dünser im Obe rdorf
ihre s ämmtl ichen Hausfahrnisse gegen baare Bezahlun g öffentlich ver¬
steigert.
Dornbirn, den 26. Dezbr. 1872.
2Die
Gemeindevorstehung.
Edikt.
Ueber fre iwi lliges Ansuchen des Josef Berchtold, Bäre nwirth
in Fischbach, wer den am Montage 13. Jän ner ds. Is. von 9 Uhr
Vormittags an im Gasthause des Lor enz Zumt obel hier folgende Re¬
alien öffentlich werden: