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Die Wählerlisten der Gemeinde Dornbirn, sie mocht en nach
was immer für einem Grundsatze verfaßt werden, bildeten seit einer Reihe von
Jahren einen Gegenstand, mittelst welchem eine gewisse Partei die Lo yalität
der hiesigen Gemeindevorstehung zu verdächtigen und die Bürgerschaft gegen
di eselbe aufzustacheln unablässig bemüht war. Di eser Infamien satt, entschl oß
sich die Gemeindevorstehung, Angesichts der nächst bevorstehenden Neuwahl der
Gemeindevertretung, einma l einen Weg einzuschlagen, auf dem sie hoffen durfte,
die Wähler zufrieden zu stellen Der Herr Bürg ermeister t heilte nämlich dem
ver sammelt en Gemeindeausschusse in der Sitzu ng vom 5. Juni das auf die
nächsten Neuwah len bezügliche Schreiben der k. k. Bezirkshauptmannschaft Feld¬
ki rch, d. d. 29. April, mit, in we lchem unter Anderm auch Ande utun gen über
die Abfassung der W ählerlisten sich eingefloch ten finden. Der Herr Bür ger¬
meister bemerkte, daß diese A ndeutungen der k. k. Bezirksh a up t mannschaft, der
§ 12 der Gemeinde-Wahlordnung und die bisherige Gepflogenheit der Ge¬
m einde schw er mitsammen in Einklang zu bringen seien. Angesichts dieser Un¬
klarheit der bestehenden Direktiv en müsse er befürchten, daß er auch dies Mal
nicht in der Lage sein w erde, allgem ein befri edige nde Wähler lis ten zu S tande
zu bringen; er wende sich daher an das Urtheil der gesammten Ge meinde
vertretung und bitte dieselbe, eine Kom mission zu wählen, we lche die über die
Verfassun g der Wählerlisten bestehenden gesetzlichen Vorsch rift en prüfe und ihr
Gutachten über die Deutu ng ders elben dem Gemeindeausschusse unte rbre ite,
damit die Gemeindevorstehung durch das Gesammtvotum der Ge meindev er¬
tretung die Richtschnur zur Verfassun g einer unanfechtbaren Gemei nd e wähler¬
liste gewinne; der Herr Bürgermeister versprach, die Gemeindevorstehung werde
sich bei der Abfassung der Wählerlisten genau nach dem Gutachten der Ge¬
me indev ertretun g richten. Der Gemeindeausschuß ging auf die Bitte des Herrn
Bürgermeisters ein und beschloß zum besagten Zwecke eine K ommission zu be¬
stellen . In diese Kommission wu rden gewählt: die Herre n A lbert Rhomberg ,
Franz Martin Oelz und Okto Fussenegger. Dieser Kom mission wurde im Ge¬
meindeamte sof ort Alles zur Aufklärun g und zur Beurtheilung der Frage Dien¬
liche mitgetheilt, vorgelegt und zur Verfügung gestellt. Auch hatte diese Kom¬
mission persönl iche Konferenz mit dem Herrn Bezirkshauptmann Neuner und
dem Steuereinnehmer Pölt. Kurz, die Ko mmission hatte Geleg enheit, sich über
die ihr vorgelegte Frage nach allen Richtungen zu informiren. Am 15. Juni
war der Herr Bürgermeister-Stellvertreter Arnold Rüf (der Herr Bürgermeister
selbst war vom 10. bis 21. Juni gar nicht im Lande) in der Lage,
die Gemeindevertretung z usa mmenzuruf en, um das G utachten d ieser Kommis¬
sion entgege nzuneh m en. Das Gutachten der Kommission laute te (nach dem
Sitzungsprotokoll) dahin: „Es seien die Wählerli sten genau nach den im
„Jahre 1870 beobachteten Grundsä tzen zu verfas sen, d. h. es seien als die in
„der Gemeind e vorg eschri ebene St euer schuldig keit in R echnung zu zi ehen:
„a. die Vermöge nss t euer (dies Mal im 4fachen Betrage) ;
„b. die Gemeinwerksteuer sammt Familiengulden;
„c. die drei ärarischen Steuern; von den Zuschlägen zu diesen letz¬
„tern wäre jedoch ledi glich der D ritt elszuschlag zur
„Grundsteuer zu berücksichtigen."