D ornbirner
Neeeuue .
Vierter Jahrgang.
Organ für alle gemeindeamtlichen Kundmachungen.
Das „„Dor nbirner Gemeindeblat t" erschein t jeden Sonntag Morgen und kostet
ganzjährig fl. 1 50, h albjährig 75 kr. Inse rate werden mit 5 kr. für den Raum
einer gew öhnlich en Druckzeile berechnet. Die Inserate müssen bis spätestens
Freitag Mittag frank o im Gemeindeamte abgegeben werden .
1873.
Nr. 33. Sonnt ag, 17. August
Rundmachun gen.
Die gesetzlich vorgesch riebene Neuwa hl der hiesigen Ge meinde¬
vertretung findet in dieser und in der künftigen Woche statt und es
ist für dieselbe folgende Ordnung festgesetzt worden:
der dri tte Wahlkörper wählt am 19. A ugust,
„ 25.
der zw eite ψ
**27.
der erste *
*
Die Wahlhan dlung beginnt an den erstgenannten zwei Tagen
jedesmal um 8 Uhr Morgens, am letzten Tage um 9 Uhr Mor gens.
Zum W ahlorte ist der Saal im e rsten S tocke des Ge¬
mein d ehauses bestimmt . Nur wer mit Vorweis (Legitimations¬
karte) versehen ist, wird in den Wahlsaal eingelassen.
Der Wahlvorgang selbst ist gemäß den gesetzlichen Bestimmun¬
gen folgender:
Die Wahl ist bekanntlich eine geheime, d. h. sie geschieht durch
Abgabe eines Stimmzettels. Auf diesem Zettel (am zwec kmäßigste n
ist ein Quartblat t von hellem Papier ) muß der Wa hler 15 Namen
von wä hlbaren Gemeindemitgliedern (mit Vor- und Zunamen, Be¬
schäftigung und W ohnort) deutlich verzeichnet haben. Hierauf ist die¬