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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1873 (1873)

D ornbirner 
Neeeuue . 
Vierter Jahrgang. 
Organ für alle gemeindeamtlichen Kundmachungen. 
Das „„Dor nbirner Gemeindeblat t" erschein t jeden Sonntag Morgen und kostet 
ganzjährig fl. 1 50, h albjährig 75 kr. Inse rate werden mit 5 kr. für den Raum 
einer gew öhnlich en Druckzeile berechnet. Die Inserate müssen bis spätestens 
Freitag Mittag frank o im Gemeindeamte abgegeben werden . 
1873. 
Nr. 33. Sonnt ag, 17. August 
Rundmachun gen. 
Die gesetzlich vorgesch riebene Neuwa hl der hiesigen Ge meinde¬ 
vertretung findet in dieser und in der künftigen Woche statt und es 
ist für dieselbe folgende Ordnung festgesetzt worden: 
der dri tte Wahlkörper wählt am 19. A ugust, 
„ 25. 
der zw eite ψ 
**27. 
der erste * 
* 
Die Wahlhan dlung beginnt an den erstgenannten zwei Tagen 
jedesmal um 8 Uhr Morgens, am letzten Tage um 9 Uhr Mor gens. 
Zum W ahlorte ist der Saal im e rsten S tocke des Ge¬ 
mein d ehauses bestimmt . Nur wer mit Vorweis (Legitimations¬ 
karte) versehen ist, wird in den Wahlsaal eingelassen. 
Der Wahlvorgang selbst ist gemäß den gesetzlichen Bestimmun¬ 
gen folgender: 
Die Wahl ist bekanntlich eine geheime, d. h. sie geschieht durch 
Abgabe eines Stimmzettels. Auf diesem Zettel (am zwec kmäßigste n 
ist ein Quartblat t von hellem Papier ) muß der Wa hler 15 Namen 
von wä hlbaren Gemeindemitgliedern (mit Vor- und Zunamen, Be¬ 
schäftigung und W ohnort) deutlich verzeichnet haben. Hierauf ist die¬
	        
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