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Gesetze s vom 15. Nov ember 1867 R. G. Bl. Nr. 131, aufgezählten Ver¬
brechen mit dem Ende der Strafe, bei andern Verbrec hen mit dem Ablauf e
von zehn Jahren, wenn der Schuldige zu einer wenigstens fünfjährigen S trafe
ver urtheil t wurde, und auß erdem mit dem A blaufe von fünf Jahren, bei den
oben ange führten Uebertretungen aber mit dem Ablauf e von 3 Jah ren nach
dem Ende der Stra fe a ufzuhören.
In Gemäßheit der hohen Minis teri a l-Ver ordnung vom 1. Aug ust
d. Is. betreffend die jährliche Nachw ei sung und Evidenzstellung der
Zahl und Beschaffenheit der Pferde ( Tragthiere ) zum Zwecke der Re¬
par tition des in Mobil isirung s fällen zu deckenden Kontingentes werden
sämmtliche Be sitzer von Pferden hiermit aufge forder t, dieselben bei
Vermeidung der gesetzlichen Folg en bis Ende d. Mts. im Gemeinde¬
amte anzumelden.
Dornbirn, am 19. Sept. 1873.
Die Gemeindevorstehung.
Holz-Versteigerung.
Von Seite der Gemeinde Do rnbirn werden aus nachbenannten
Gem einde-Waldun gen mehrere Nummern hartes Brennho lz der
öff e ntlichen Versteigerung unterstellt, und zwar:
Aus der Waldun g Kohlhalden ob den Späthenbachmähdern 70
Stück gefällte Buchenstämme in 5 Partieen.
Aus der Waldu ng Niedere neben Triester gegen Ammansbruck
119 Stück gefäll te Buc hen in 7 Partieen, und zirka 30 Kubikklafter
aufgearbeitetes Spältenho lz.
Ferner wird auch die Lieferung des Bren nholzes in die 5 Berg¬
schulen für nächsten W inter an die Mindestfordernden überlassen.
Die Versteigerung ist am M ittwoch den 24. d. Mts. Vor¬
m ittags 9 Uhr bei L orenz Zumtobel im Markt.
Dornbirn, den 12. Sept. 1873.
Die Gemeindevorstehung.
Edikt.
Ueber heute gestelltes A nsuchen des Alois Gasser, Fuhrma nn
hier, hat es hiemit vom Edikte vom 9. Juli d. Is. Z. 4789 sein
Abkommen. K.
k. Bezirk sge richt Dornbirn,
am 18. September 1873. Gsteu.