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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1873 (1873)

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hause des Josef Luger zum Hirschen in Haselstauden folgende Reali¬ 
täten öffentlich versteigert werden: 
1) Das Wohnhaus Nr. 7 in Haselstauden sammt Stadel, Garten 
und Bündt, ca. 12 Vrtl. Land, Besitz-Nr. 13,34 0 u. 13,098. 
2) Ein Gemeinds th eil im Porst , Besitz-Nr. 12,922. 
3½Ein 
halber Gemeindstheil daselbst, Besitz-N r. 11,655. 
4Eine 
Wiese im Hofacker , Besitz-Nr. 11,664. 
5)Ein 
Streuemahd in Laubgarten, Besitz-Nr. 11,648. 
6)Ein Streuemahd daselbst, Besitz-Nr. 11,649. 
Die Ausrufspreise und die weiteren Fe ilbietu ngsbe ding nisse wer¬ 
den vor der Vers teig erung bekannt gegeben werden. 
Allfälligen H ypothekargläubi ge r n bleiben ihre Rechte vorbehalten. 
Dornbirn, am 30. September 1873. 
Dr. Karl Q uandt, 
k. k. Notar als Gerichtskommissär. 
Joh. Georg Oelz. Naglers Wittw e, und ihr Schwager Gab riel 
Oelz in H a selstauden sind Willens, ihre sämmtlichen Fahrnisse als: 
eine Kuh, eine Gaiß, ein Kit ze, ca. 60 Ztr. fettes Heu, ca. 30 Ztr. 
Streu e und S troh, dann Korn, Ger ste, Türken, Erdäpfel und andere 
Lebensmittel, ferner die Hauseinric h tun g und Naglerhandwerkszeug rc. 
gegen baare Bezahlung öffentlich zu v erst eigern. 
Die Versteigerung wird am Mit twoch den 15. ds. Mts., Vor¬ 
mittags 9 Uhr, in der Behausung der Ve rkäufer abgeh alten und es 
werden zue rst die Gege nstände im Stadel zum Ausrufe gelangen. 
Dornbirn, am 2. Oktober 1873. 
Die Gemeindevorstehung. 
Mittheilungen. 
Vagatell- und Mahnverfahren. Mit Beziehung auf un sere Mit¬ 
the ilung im letzten Gemeindeblatt und auf die im heutigen Blatte enthaltene 
Kundmachung des hiesigen Bezirksgerichtes tragen wir h insichtl ich d ieser beid en 
neuen Verfahren folg endes nach: 
Im Bagatellverfahren sind zu ver h andeln: 
1. Rechtsstreit igkeit en über bestimmte Geldsummen, welche nach dem 
Klagebegehren, ohne Hinz urech nung der Zinsen und andern Ne bengeb ühren, 
den Betr ag von fl. 25. — nicht übersteigen. 
2. Rechtsstreitigkeiten über ander e Gegenstände, wenn der Klageanspruch 
zu einem alternativen Be gehren auf Zuerkennung einer Geldsumme sich eignet 
und diese in einem fl. 25— 
nicht übersteigenden Betr age gefordert wird,
	        
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