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hause des Josef Luger zum Hirschen in Haselstauden folgende Reali¬
täten öffentlich versteigert werden:
1) Das Wohnhaus Nr. 7 in Haselstauden sammt Stadel, Garten
und Bündt, ca. 12 Vrtl. Land, Besitz-Nr. 13,34 0 u. 13,098.
2) Ein Gemeinds th eil im Porst , Besitz-Nr. 12,922.
3½Ein
halber Gemeindstheil daselbst, Besitz-N r. 11,655.
4Eine
Wiese im Hofacker , Besitz-Nr. 11,664.
5)Ein
Streuemahd in Laubgarten, Besitz-Nr. 11,648.
6)Ein Streuemahd daselbst, Besitz-Nr. 11,649.
Die Ausrufspreise und die weiteren Fe ilbietu ngsbe ding nisse wer¬
den vor der Vers teig erung bekannt gegeben werden.
Allfälligen H ypothekargläubi ge r n bleiben ihre Rechte vorbehalten.
Dornbirn, am 30. September 1873.
Dr. Karl Q uandt,
k. k. Notar als Gerichtskommissär.
Joh. Georg Oelz. Naglers Wittw e, und ihr Schwager Gab riel
Oelz in H a selstauden sind Willens, ihre sämmtlichen Fahrnisse als:
eine Kuh, eine Gaiß, ein Kit ze, ca. 60 Ztr. fettes Heu, ca. 30 Ztr.
Streu e und S troh, dann Korn, Ger ste, Türken, Erdäpfel und andere
Lebensmittel, ferner die Hauseinric h tun g und Naglerhandwerkszeug rc.
gegen baare Bezahlung öffentlich zu v erst eigern.
Die Versteigerung wird am Mit twoch den 15. ds. Mts., Vor¬
mittags 9 Uhr, in der Behausung der Ve rkäufer abgeh alten und es
werden zue rst die Gege nstände im Stadel zum Ausrufe gelangen.
Dornbirn, am 2. Oktober 1873.
Die Gemeindevorstehung.
Mittheilungen.
Vagatell- und Mahnverfahren. Mit Beziehung auf un sere Mit¬
the ilung im letzten Gemeindeblatt und auf die im heutigen Blatte enthaltene
Kundmachung des hiesigen Bezirksgerichtes tragen wir h insichtl ich d ieser beid en
neuen Verfahren folg endes nach:
Im Bagatellverfahren sind zu ver h andeln:
1. Rechtsstreit igkeit en über bestimmte Geldsummen, welche nach dem
Klagebegehren, ohne Hinz urech nung der Zinsen und andern Ne bengeb ühren,
den Betr ag von fl. 25. — nicht übersteigen.
2. Rechtsstreitigkeiten über ander e Gegenstände, wenn der Klageanspruch
zu einem alternativen Be gehren auf Zuerkennung einer Geldsumme sich eignet
und diese in einem fl. 25—
nicht übersteigenden Betr age gefordert wird,