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Ausfertigung berufenen Behör de oder am Tage der Wahl von dem
Wahlk ommis sär andere S timmze ttel auszufolgen, (§ 31.)
Die Wähler werden in der Reihenfolge, wie ihre Namen in
der Wähler list e eingetragen sind, zur Abgabe der Stimmzettel aufg e¬
r ufen. Wahlberechtigte, welche nach gesch ehenem Aufrufe ihres Namens
in die Wahlve rsammlun g kommen, haben erst, wenn die ganze Wähler¬
liste durchgelesen ist, ihren Wah lzettel abzugeb en und sich desh alb bei
der Wahlkommission zu m elden.
Der Vors itzende der Wahlkommission übernimmt von jedem
W ähler den von dem letzteren zusammengefalteten Stimm¬
zettel und legt jeden einz eln in die Wahlurne. (842 .)
Dornbirn, am 19. Oktober 1873.
Die Gemeindevorst ehung.
Der auf nächsten Di enstag, den 21. d. Mts. fallende Vieh¬
und Krämerm ark t wird in üblicher Weise abgehalten.
Die ses wird mit dem B eisatze zur allgemeinen Kenntniß gebrac ht,
daß der Viehauftrieb, sowohl am Markttage selbst als am Vorabende,
an allen Einbruchsstationen der Gemeinde strenge überwacht werden
wird, und daß alle diejenigen, welch e vom Gemeindeamte für ihr
Vieh Gesundheitsscheine haben woll en, jedes bet reffende Stück zum
Zwecke der thierärztlichen Un tersuchun g auf den Platz vor dem Ge¬
meindehause zu führen ha ben.
Dornbirn, am 17. Oktober 1873.
Die G emein devorstehung .
Holz-Versteigerung.
Von Seite der Gemeinde D ornbirn we rden aus nachbenanten
Gemeinde-Waldungen mehrer e Nummern Brennholz der öffentlichen
Versteigerung unterstellt, und zwar:
Aus der Waldun g Kreuzecken ob der Gütleeck 95 Stück ge¬
fäl lte Buchenstä mme in 7 Partieen.
Dann eine Pa rtie abgerutschtes Holz vom weißen Schro fen bis
zu Ammansbruck.
Aus der Waldung Niedere vor dem Niedere-Bildstock unter
dem Weg ca. 25 Cub. Klafter in mehreren Abtheilungen.