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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1873 (1873)

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20. Bei Mäser J ohann Georg, Hohle n
ein brauner tauglich .

21. Bei Wohlgen ann t S igmund, Ac hrain
ein grauer tauglich.

22. (Noch nicht un ters ucht.)

23. Bei Fußenegger Jakob, Hatlerdorf
ein graue r tauglich.

Nur die für ta uglich erklärten Stücke dürfen zur Nachzucht entgeldlich
 verwendet werden.

Nach § 15 des oben angeführt en Ge setzes verfäl lt Derjen ige,
welcher sein en Stier ohne die vor schriftsmäßige Erlaubniß zur Nachzucht
 verwenden läßt, oder verwendet, in eine Gelds trafe zu 10 fl.

Alle Jene, we lche noch weite rs Stiere zur Nachzucht einstellen

wol len, haben ihre Anmeldungen entweder bei der Gemeindevors tehun g
oder beim Obmanne der Lokalkom miss ion zu machen.
*2 Dornbirn,

am 29. Jänner 1873.
Für die Lokalkommission, Für die

Gemeindevorstehung,
Der Ob mann: Der

Gemeinderath:
August Rhomberg. Alfred

Rüsch .

Die Stierhalter, deren a ngemeldete Stücke laut der vorstehenden
Kun d machung zur Nachzucht tauglich befun den wurden, werden hiemit
ersucht, heute oder die nächsten Tage die vo rgeschri e benen Erlaubnißsche
 ine sammt den Sprun gliste n im Gemeindeamte abzuhole n.

Dornbirn, den 2. Februar 1873.

Die Gem eind evors tehung.

Die Gemeinderechnung vom abgel aufenen Jahre 1872

liegt nach Vorschrift des § 65 G. O. von heute an durch 14 Tage
lang zu Jedermanns Einsicht im Gemeinde a mte offen auf.

Dornbirn, den 2. Febr. 1873. Die

Gemeindevorstehung.

Am Montag, den 3. d. Mts., Na chm ittags 2 Uhr a n gefangen,

werden von den Kindern des Ka spar Dünser, Schuster im Oberdo rf,
ihre sämmtli c hen Hausfahrn isse gegen baare Bezahlung öffentlich versteigert.


Dornbirn, den 1. Februar 1873.

Die Gemei ndev orstehu ng.
            
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