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Alle jene, we lche es betrifft, werden hiemi t daran erinnert, daß
die Kaufsc h illinge für das von der Ge meinde im Jahre 1871 ver¬
kaufte Bau- u. Brennh olz, die Pach tsc hil linge für die im Jahre
1871 benützten Rech te im Gschwendt, sowie die Anwanden, die
Aecker und die Gemeindeplätze, f erner die Beträge für von der
Ge meinde im Jahre 1871 bezogene Steine und Sand mit dem
heutigen Tage fäll ig werden und ehestens an die Gemeindekasse ab¬
zuführen sind.
Dor nbirn am 2. Febr. 1873. Die
Gemeindevorstehung.
Am nächsten Dienstag , den 4. d. Mts., Vormittags 11
Uhr werden im Gemeindeamte 4 Nummern altes Achwuhrholz
(Wuhrtannen) unter der Eisenbahnbrücke in der Ach liegend, öffent¬
lich vers teigert .
Dornbirn , den 1. Februar 1873.
Die Gemeindevorstehung.
sen
Von Seite der Ge meinde Dornbirn werden am Donnerstag den
13. d. Mts. Vormitt ags 9 Uhr bei Lorenz Zumtobel im Markt
die Gschwend t -Weide n zur diesjährigen Benützu ng im Wege der
öff en tlichen Versteigerung verpacht et .
D ornbirn, den 2. Febr. 1873. Die
Gemeindevorstehung.
Alle Jene, welche seit Marti ni v. J. Großhornvieh von aus¬
wärts (sei es woher es wolle) in die hiesige Gemeinde eingeführt
und einges tel lt haben, w erden, auch wenn sie dasselbe nach der Hand
wieder weggegeben haben sollten, hiemit aufgefordert, dies unverzüg¬
lich im Gemein dea mte zur Anzeig e zu bring en. Auch zin Zukunft
ist bis auf Weiteres jedes von auswärts in die hiesi ge Gemeinde
eingeführte und wenn auch nur auf ganz kurze Zeit hier angestel lte
Vieh im Geme indeamte anzumelden. Wer dies unterläßt, ist strafbar.
Jene Parteien, welche zu Folge der Kundmachung vom 15.
November v. J. (Gemeindeblatt Nr. 46) die damals verlangten
Amneldungen g emacht habe n, brauchen die schon gemachten Meldun¬
gen nicht zu wiederholen.
Dornbirn, den 23. Jänner 1873.
Die Gemeindevorstehung. 2