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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1873 (1873)

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Alle jene, we lche es betrifft, werden hiemi t daran erinnert, daß 
die Kaufsc h illinge für das von der Ge meinde im Jahre 1871 ver¬ 
kaufte Bau- u. Brennh olz, die Pach tsc hil linge für die im Jahre 
1871 benützten Rech te im Gschwendt, sowie die Anwanden, die 
Aecker und die Gemeindeplätze, f erner die Beträge für von der 
Ge meinde im Jahre 1871 bezogene Steine und Sand mit dem 
heutigen Tage fäll ig werden und ehestens an die Gemeindekasse ab¬ 
zuführen sind. 
Dor nbirn am 2. Febr. 1873. Die 
Gemeindevorstehung. 
Am nächsten Dienstag , den 4. d. Mts., Vormittags 11 
Uhr werden im Gemeindeamte 4 Nummern altes Achwuhrholz 
(Wuhrtannen) unter der Eisenbahnbrücke in der Ach liegend, öffent¬ 
lich vers teigert . 
Dornbirn , den 1. Februar 1873. 
Die Gemeindevorstehung. 
sen 
Von Seite der Ge meinde Dornbirn werden am Donnerstag den 
13. d. Mts. Vormitt ags 9 Uhr bei Lorenz Zumtobel im Markt 
die Gschwend t -Weide n zur diesjährigen Benützu ng im Wege der 
öff en tlichen Versteigerung verpacht et . 
D ornbirn, den 2. Febr. 1873. Die 
Gemeindevorstehung. 
Alle Jene, welche seit Marti ni v. J. Großhornvieh von aus¬ 
wärts (sei es woher es wolle) in die hiesige Gemeinde eingeführt 
und einges tel lt haben, w erden, auch wenn sie dasselbe nach der Hand 
wieder weggegeben haben sollten, hiemit aufgefordert, dies unverzüg¬ 
lich im Gemein dea mte zur Anzeig e zu bring en. Auch zin Zukunft 
ist bis auf Weiteres jedes von auswärts in die hiesi ge Gemeinde 
eingeführte und wenn auch nur auf ganz kurze Zeit hier angestel lte 
Vieh im Geme indeamte anzumelden. Wer dies unterläßt, ist strafbar. 
Jene Parteien, welche zu Folge der Kundmachung vom 15. 
November v. J. (Gemeindeblatt Nr. 46) die damals verlangten 
Amneldungen g emacht habe n, brauchen die schon gemachten Meldun¬ 
gen nicht zu wiederholen. 
Dornbirn, den 23. Jänner 1873. 
Die Gemeindevorstehung. 2
	        
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