4 E dikt.
Ueber Ansuchen der Erben nach Herrn Jakob Rhomberg, weil and
Schi f flewirth im Hatlerdorf, wird zu Folge gerich tlicher Bewill igun g
vom 11.
Dezember 1872, Nro. 7716, am Mittwoch, den 8. Jän¬
ner 1873 Vormittags 9 Uhr, im Gasthause zur Krone im Hatler¬
dor aus frei er Hand öffentlich versteigert werden :
Das Wohnhaus mit Sta del und Boden im Hatlerdorf unter
Besitz-Nro . 40, St.-K . 400 fl.
A usrufspreis und Feilbietungsbedingnisse werden unm ittelbar
vor der Versteigerung beka nnt g egeben werden.
All f älligen Hyp o thek a rgläubigern bleiben ihre Recht e ohne Rück¬
sicht auf das Meistbot v orb ehalten.
Dornbirn, den 20. Dezember 1872.
Dr. Carl Quand t,
k. k. N otar,
22als
Gerichts-Kommissär.
E Mittheilungen.
Ge m e indeausschuß. 21ste diesjährige Sitzung, a bgehalten am ver¬
f lossenen Montag, den 30. Dezember, Nachmittags. Die im l etzten Bl atte
größtentheils schon a ngekündet e Tages ordnung wurde erledigt, wie folgt:
1.Für
den sel. Martin Dünse r wurde in den Kontirevisionsausschuß
das Gemeindea u s sch ußmitglied Herr Franz M artin Oelz ge wählt.
2. Die Beschwerde der hiesigen Gastwirthe in Vetref f des Ausschanke s
von Branntwein in den Kra mläden an Stehgäft e wurde vorgetragen, von
der Gemeindevorstehung das Vorhandensein die ser Ungesetzlichkeit kon sta tirt, und
beschlossen, es sei anläßlich der V orlage dieser Wirthseingabe an die für die
Gewerbsangelegenheiten bestehende Instanz auszusprechen, daß die Geme inde¬
vertretung in ihrer überwiegenden Mehrheit und in Anbetr acht der obwaltenden
sittlichen und volkswirthschaftlichen Rücksichten eine Beseitigung der besagten
Un gesetzl ic hkeit durch die zuständige Be hörde wünsche.
3. Für die Parzelle Ke hlen wurde beschlossen, eine eigene Feu ersprit ze
anz uscha ffen, so bald es dem Gemeinderathe g elungen sein werde, einen ent¬
spr echende n Standor t für dieselbe ausfindig zu machen und zu erwerben.
4. Die Eingabe des Herrn M ichael Fußenegger in Betre ff des Hatler
Feuergrabens wurde dem B aurathe überwiesen.
5. Einer Ausgab epost in der diesjä h rigen Hatler K irch enrech nung wurde
nachträglich die Ge nehmig ung erthei lt, aber an diese Gen ehmigu ng die Motio n
gek nüpft, es seien die sä mmtl ichen Kirchenpfle ger daran zu erinne rn, daß es
ihnen nicht zukomme , Fo rderun gen für Kirchenausgaben, welche nicht zu den
gewöhnlichen, ordnungsmäßig f ortlaufe nden gehör en, ohne vorgängig eingeholte
B ewilligung der Gemeindevo r steh ung auf Kosten der Gemeinde auszuz ahl en.