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Die Einbruc hs tell en S chwefel, Pfell er, Winsau und Losen (Ammene
ck und Watzeneck) sind zu Folge dessen unter Aufsi cht gestel lt und
der Eintrieb von Großhornvieh auf der gan zen Linie gesperrt.
D ornbirn am 4. Febr. 1873. Die
Gemein d e vorstehung.
Alle Jene, welche es betrifft , werden hiemit daran erinnert, daß
die Kaufsc h illinge für das von der Gemeinde im Jahre 1871 verkaufte
Bau- und Brenn holz, die Pach tschil lin ge für die im Jahre
1871 benützten Rechte im Gschwendt, sowie die Anwanden, die
Aecker und die Gemeindeplätze, f erner die Beträge für von
der Gemeinde im Jahre 1871 bezogene Steine und Sand mit
dem heutige n Tage fälli g werden und ehestens an die Gemeindekasse
abzuführen sind.
Dornbirn, am 2. Februa r 1873.
Die Ge meinde vorstehu ng.
Alle Jene, wel che seit Martini v. J. Großhornvieh von auswärts
(sei es woher es wolle) in die hiesige Gemeinde eingeführt
und eingest ellt hab en, werden, auch wenn sie dasselbe nach der Hand
wieder wegge geben haben sollten, hiemit aufgefordert, dies unverzüglich
im Gemeindeamte zur Anzeige zu bringen. Auch in Zuk unft
ist bis auf Weiteres jedes von ausw ärts in die hiesige Gemeinde
eingeführt e und wenn auch nur auf ganz kurze Zeit hier angestel lte
Vieh im Geme indeamte anzumelden. Wer dies unterläßt, ist strafbar.
Jene Parteien, welche zu Folge der Kundmachung vom 15.
November v. J. (Gemeindeblatt Nr. 46) die damals verlangten
Anmeldungen gemacht haben , brauchen die schon gemachten M eldungen
nicht zu wiederholen.
Dornbirn, den 23. Jän ner 1873.
Die Gemeindevorstehung.
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Die Geme in derechnung vom abgelaufenen Jahre 1872
liegt nach Vorschrift des § 65 G. O. von heute an durch 14 Tage
lang zu Jedermanns E insicht im Gemeindeamte offen auf.
Dornbirn, den 2. Febr. 1873. Die
Gemei ndevorstehung .
2Von
Seite der Gemei nde Dornbir n werden am Donner stag den
13. d. Mts. Vormitt ags 9 Uhr bei Lorenz Zumtobel im Markt