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die Gschwendt-Weiden zur diesjährigen B enützung im Wege der
öffentlich e n Versteigerung v erp achtet.
Dornbirn, den 2. Febr. 1873. Die
Gemeind evorstehung.
Ueber Antrag des Conti-Revisions-Ausschusses wird folgendes
verordnet:
1.Alle
Verdienst- und Ladenrech n ungen vom 1. J änner
1873 bis 15. Februar 1873 (eingeschlossen) sind bis längstens
am 16. d. Mts. im Gemeindeamte einzureichen. Rechnungen aus
d ieser Perio de, welche nicht rechtzeitig eingeliefert werden, finden keine
Berücks ichti gun g mehr.
2. Vom 16. Februa r angefangen dürfen auf Rechnu ng der
Gemeinde weder in den Kauflä den Waaren abgeg eben, noch durch
Handwerk er Arbei ten übern ommen werden, wenn der Besteller nicht
durch einen Anschaff-Zettel, welchen er dem Kaufmann, bezie¬
hungsweise dem Handwerk s-Inh aber abzugeben hat, über den erhalte¬
nen Auf trag sich auszuw eisen verma g. Die Gewerbsleute werden gut
thun, diese Anschaffzettel sorgsam aufzubewahren; denn die Gemeind e
wird für alle Leistungen, für welch e der erhaltene Auftrag nicht in
der vorgesch rieb enen Weise na chgewiesen werden kann, in Zukunf t die
Zahlung v erweig ern.
Dornbirn, den 1. Fe bruar 1873.
Die Gemeindevorstehung.
Mit Bezuguahne auf die in ieh ien Geneindaslale e nhaltene
Ortsschulraths-Kundmachung vom 1. Februar wird h iemit a ngek ündet,
daß die Ansuchen um Befreiung von Kindern vom Schulbesuche
während der kommenden Sommermon ate kün ftigen Donnerstag, Nach¬
m ittags von 2 Uhr an, im Gemeindeamte angenommen werden.
Die Ansuch en bra uchen nicht schriftlich zu sein; jede Pa rtei kann
ihr Bege hren mündlich vor tragen.
Dornbirn, am 7. Februar 1873.
Der Vorsitzende des Or tsschulrath e s.
Edikt.
Ueber An suchen des Josef Anton Köb, Badwirth von Haslach
in Dornbirn, wird zu Folge gerichtlicher Bewilligung vom 6. Feb¬
ruar 1873 Nr. 862/VII, 72 am Mont ag den 17. Februar 1873