V.
Dornbirner
Ae eerterte r.
Fünfter Jahrgang.
Organ für alle ge meind eamtlich en Kundmachungen.
Das „„Dornbirner Gemeindeblatt" erscheint jeden Sonntag M orgen und kostet
ganzjährig fl. 1 50, halbjährig 75 kr. I nserate werden mit 5 kr. für den Raum
einer gewöhnlic h en Druckz eile berechnet. Die Inserate müssen bis spätestens
Freitag Mi ttag franko im Gem einde amte abgegeben werden.
Nr. 8. Sonntag,
4. Janner 1874.
Rundmachungen.
Aus Anlaß eines vorgekommenen Verstoße s müssen wir sä mmt¬
liche fremde Ste ll ung spflichtige aus den Altersklassen 1852, 1853
und 1854, w elche sich am Sonntag den 7. Dezember Nachmittags
im Gemei ndeamte angemeldet haben, hiermit auf fordern, heute
Sonntag den 4. Jänner Nachmi ttags 3 Uhr im Ge mei ndeamte noch¬
mals zu erscheinen.
Dornbirn, den 4. Jänner 1874.
Die Gemeindevorstehung.
Auf Grund des Landesgesetzes vom 25. Dezemb er 1869 be¬
treffend die Haltung von Zuchtstieren, werden hiemit alle diejenigen,
welche die Absicht haben, in der di esjä hrigen Sp rungperi ode Sti ere
zur Nac hzucht zu halte n und entgeldlich zu verwenden, au fgefordert,
der Gem eindevo rstehung h ievon zur Handhabung des § 14 des er¬
w ähnten Gesetzes rechtzeitig die Anzeige zu erstatten, um nicht nach
§ 15 desselben Gesetzes straffällig zu werden .
Dornbirn, am 3. Jänner 1874.
Die Gemeindevorstehung