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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1874 (1874)

V. 
Dornbirner 
Ae eerterte r. 
Fünfter Jahrgang. 
Organ für alle ge meind eamtlich en Kundmachungen. 
Das „„Dornbirner Gemeindeblatt" erscheint jeden Sonntag M orgen und kostet 
ganzjährig fl. 1 50, halbjährig 75 kr. I nserate werden mit 5 kr. für den Raum 
einer gewöhnlic h en Druckz eile berechnet. Die Inserate müssen bis spätestens 
Freitag Mi ttag franko im Gem einde amte abgegeben werden. 
Nr. 8. Sonntag, 
4. Janner 1874. 
Rundmachungen. 
Aus Anlaß eines vorgekommenen Verstoße s müssen wir sä mmt¬ 
liche fremde Ste ll ung spflichtige aus den Altersklassen 1852, 1853 
und 1854, w elche sich am Sonntag den 7. Dezember Nachmittags 
im Gemei ndeamte angemeldet haben, hiermit auf fordern, heute 
Sonntag den 4. Jänner Nachmi ttags 3 Uhr im Ge mei ndeamte noch¬ 
mals zu erscheinen. 
Dornbirn, den 4. Jänner 1874. 
Die Gemeindevorstehung. 
Auf Grund des Landesgesetzes vom 25. Dezemb er 1869 be¬ 
treffend die Haltung von Zuchtstieren, werden hiemit alle diejenigen, 
welche die Absicht haben, in der di esjä hrigen Sp rungperi ode Sti ere 
zur Nac hzucht zu halte n und entgeldlich zu verwenden, au fgefordert, 
der Gem eindevo rstehung h ievon zur Handhabung des § 14 des er¬ 
w ähnten Gesetzes rechtzeitig die Anzeige zu erstatten, um nicht nach 
§ 15 desselben Gesetzes straffällig zu werden . 
Dornbirn, am 3. Jänner 1874. 
Die Gemeindevorstehung
	        
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