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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1874 (1874)

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1 873/74 eine Remuneration von fl. 60.— aus der Gemeindeka ss e zu bewilligen, 
wurde angenommen. 
3. Der Antrag des Brandrathes, es seien fl. 361.40 bezieh e ntlich 
fl. 261.40 zur Bestreitung einer Reihe von kleinern An schaffung en für die 
versc hie denen Spritzenhäuser der Gemei nde zu bewilligen, wurde angenommen. 
4. Dem Ans uchen des Gemeindes chrei bers um Er höhung des Gehaltes 
auf jährliche fl. 800.— wurde auf Grund des Berichtes der Präliminarkom¬ 
mission e ntsprochen . 
5. Dem Herrn Gemeindekassier wurde sein Jahresgehalt auf fl. 600.— 
erhöht. 
6. Die präliminirten ordentlichen Einnahmen im Ges ammtbel aufe von 
fl. 18924.46, und die präliminirten ord entlichen Gesammtausgaben im Belaufe 
von fl. 61767.45 wurden nach den Anträ gen der P rälimina rkom miss ion festge¬ 
und genehmigt. 
stellt Zur 
Deckung des hieraus entsp ringend en Erfordernisses von fl. 42843.49 
wurde die 
Verumlagung von fünf Vermögensteuern, einer g anzen Gru nd- und 
Häu ersteuer, 
und des sogenannten F amil ien guldens beschlossen. 
Die Berathung über die außerordentlichen Ausga ben wird in der näch¬ 
sten Sitzung 
vor sich gehen. 
Gemeindeausschuß. Am nächsten Fr eitag wird eine Si tzung abge¬ 
halte n, in welcher das Extra-Ordinarium der Gemei nde-A u slagen pro 
1874 zur Verhandlung kommen wird. 
Das böse Gewi ssen läßt gew issen Le uten bezüglich der an der hi esi¬ 
gen Gemeind e vorstehung begangene n Amtsehrenverletzung noch immer keine 
Ruhe, obw ohl schon ein paar Jahre über diese G eschichte d ahinge gangen sind. 
Daß das Dorn birner K asino mit seinem am 10. Dezember 1871 gegen die 
Gemeindevorstehung ausgesprochenen Vorwurfe des „Mißbrauchs der Amtsge¬ 
walt" sich im Unrechte befand, geht daraus herv or, daß sein Vertreter am 
17. Juni 1872 die sen Ausdruck vor dem Geri chte zur ück nahm. Die Einstel¬ 
lung der bis dahin dem Gemeindevor stande zum Zwec ke der Vertheidigung 
seiner Amtsehre aufgelaufenen Rechtskosten in die Gemeinderechnung wird 
eder Unbefange ne in Ordnung finden, indem der Gemeindevorstand von An¬ 
fang bis zum Austrag dieser Sache als Kollektiv-Amtsperson gegenüber 
Privaten dastand. Wahrs cheinli ch aber fühlen die Her ren Beleidiger, die sonst mit 
Religion, Ehre, Gewiss en, Bürgert hum u. dgl. gern groß thun, daß eigent¬ 
lich sie selbst als die Urh eber der Kosten, von Rechtswegen die der G emeinde 
erwachsen e Re chnung zu bezahlen gehabt hätten. Aber so was thut nicht 
Jedermann gern, daher dies lärmende Erwachen des Gewissens, als der der¬ 
ma lige Vi zekönig des Kas inos bei der Revis ion der Gemeinderechnung, zu 
welcher er nebst zwei an dern Gemeindeausschüssen beauftragt war, diese Rech¬ 
nungsp ost zu Gesich t bekam. Komisch ist bei der Sache, daß sich dieser 
junge Mann so höchlich auf seine Spürnase zu Gute thut. Man denke sich 
aber auch den ungemeinen Schar fsinn, der dazu gehört, eine Rechnung, welch e 
auf einem ganzen Bogen geschrieben ist und eine Reihe von Posten ent¬ 
hält, die zusammen die Summe von fl. 59. 32 ergeben , mit freiem Auge 
zu sehen! Ueber eine solche Entdeckung darf Einer schon in die Posaune stoßen
	        
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