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1 873/74 eine Remuneration von fl. 60.— aus der Gemeindeka ss e zu bewilligen,
wurde angenommen.
3. Der Antrag des Brandrathes, es seien fl. 361.40 bezieh e ntlich
fl. 261.40 zur Bestreitung einer Reihe von kleinern An schaffung en für die
versc hie denen Spritzenhäuser der Gemei nde zu bewilligen, wurde angenommen.
4. Dem Ans uchen des Gemeindes chrei bers um Er höhung des Gehaltes
auf jährliche fl. 800.— wurde auf Grund des Berichtes der Präliminarkom¬
mission e ntsprochen .
5. Dem Herrn Gemeindekassier wurde sein Jahresgehalt auf fl. 600.—
erhöht.
6. Die präliminirten ordentlichen Einnahmen im Ges ammtbel aufe von
fl. 18924.46, und die präliminirten ord entlichen Gesammtausgaben im Belaufe
von fl. 61767.45 wurden nach den Anträ gen der P rälimina rkom miss ion festge¬
und genehmigt.
stellt Zur
Deckung des hieraus entsp ringend en Erfordernisses von fl. 42843.49
wurde die
Verumlagung von fünf Vermögensteuern, einer g anzen Gru nd- und
Häu ersteuer,
und des sogenannten F amil ien guldens beschlossen.
Die Berathung über die außerordentlichen Ausga ben wird in der näch¬
sten Sitzung
vor sich gehen.
Gemeindeausschuß. Am nächsten Fr eitag wird eine Si tzung abge¬
halte n, in welcher das Extra-Ordinarium der Gemei nde-A u slagen pro
1874 zur Verhandlung kommen wird.
Das böse Gewi ssen läßt gew issen Le uten bezüglich der an der hi esi¬
gen Gemeind e vorstehung begangene n Amtsehrenverletzung noch immer keine
Ruhe, obw ohl schon ein paar Jahre über diese G eschichte d ahinge gangen sind.
Daß das Dorn birner K asino mit seinem am 10. Dezember 1871 gegen die
Gemeindevorstehung ausgesprochenen Vorwurfe des „Mißbrauchs der Amtsge¬
walt" sich im Unrechte befand, geht daraus herv or, daß sein Vertreter am
17. Juni 1872 die sen Ausdruck vor dem Geri chte zur ück nahm. Die Einstel¬
lung der bis dahin dem Gemeindevor stande zum Zwec ke der Vertheidigung
seiner Amtsehre aufgelaufenen Rechtskosten in die Gemeinderechnung wird
eder Unbefange ne in Ordnung finden, indem der Gemeindevorstand von An¬
fang bis zum Austrag dieser Sache als Kollektiv-Amtsperson gegenüber
Privaten dastand. Wahrs cheinli ch aber fühlen die Her ren Beleidiger, die sonst mit
Religion, Ehre, Gewiss en, Bürgert hum u. dgl. gern groß thun, daß eigent¬
lich sie selbst als die Urh eber der Kosten, von Rechtswegen die der G emeinde
erwachsen e Re chnung zu bezahlen gehabt hätten. Aber so was thut nicht
Jedermann gern, daher dies lärmende Erwachen des Gewissens, als der der¬
ma lige Vi zekönig des Kas inos bei der Revis ion der Gemeinderechnung, zu
welcher er nebst zwei an dern Gemeindeausschüssen beauftragt war, diese Rech¬
nungsp ost zu Gesich t bekam. Komisch ist bei der Sache, daß sich dieser
junge Mann so höchlich auf seine Spürnase zu Gute thut. Man denke sich
aber auch den ungemeinen Schar fsinn, der dazu gehört, eine Rechnung, welch e
auf einem ganzen Bogen geschrieben ist und eine Reihe von Posten ent¬
hält, die zusammen die Summe von fl. 59. 32 ergeben , mit freiem Auge
zu sehen! Ueber eine solche Entdeckung darf Einer schon in die Posaune stoßen