Dornbirner 9C!
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Zitu.
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Fünft er Jahrgang.
Uit
Organ für alle gemeinde a mtlich en Kundmach u ngen.
Das „Dornbirner Gemeindeblatt" erscheint jeden Son ntag Morgen und ko stet
ganzjährig fl. 1 50, halbjährig 75 kr. Inserate werden mit 5 kr. für den Raum
einer gewöhnlichen Druckzeile berechnet . Die Inserate müssen bis spätestens
Freitag Mittag frank o im Geme indeamte abgegeben we rden. N
1824.
Sonn tag, 29. März Nr. 13. fihan?
r chasseg
11812119 Nr 112
Rundmachungen. Nr.
1814E ei
Ueber Antrag des Brandrathe s wird bezüglich der Ausfahrte n
auf auswärtige Brandpl ätze verordnet, wie f olgt:
1. Bei einem Brande in einer auswärtigen Gemei nde hat nur
die Do rfer La ndsprit ze auszufah re n.
2. Nur bei einem Brande in Schwa rzach darf die Haselstauder
Lit¬
Spritze zu Hilfe fahren, wenn nicht die Do rfer Spritze bereits vor
erfolgter A bfahrt derse lben beim Ha se lstauder Spritzenhause vorbeige¬
kom men sein sollte. 1 die
3. Sollte sich Jeman d erlauben, ohne den zur Aufsicht für
1o26 so
Sprit zen aufgestellten Zeugwart oder Sp r itzenmeis ter auszufah re n
Be¬
hat er keinerlei Anspruc h auf Fuhrlohn und wird für allfä llige
schädigungen der Maschine oder des Fuhr werks zum Schadenersatze
her angezoge n.
4. Der Sp r itzenmeister (Zeugwart ) erhält bei solchen Ausfahrten
und Mühewaltung eine Ent¬
zu auswärtigen Brändenfür
Zeitverlurst
schädigung von fl.
3. (drei) aus
der Gemeindekasse.
März
Dornbirn, 1874.
am 24.
2368) Die
G emeindevor stehung. de1.125 Polt ia