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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1874 (1874)

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2 bis 5 Uhr, in der Gemeindekanzlei zu erle gen. Nur in Ausn

 ahmsfäll en kann die Ei nlage noch am Losungstage bis Morgens
7 Uhr angeno mmen werden .

Dornbirn, am 10. April 1874.

Die Gemeindevorstehung.

Es wird hiem it neue rdings bekannt gemacht, daß das Fretzen
an den G emeinde stra ßen, auf den Achdämmen und andern der Gemein
 de angehörigen Grundstücken verboten ist.

Ferner wird das Verbot in Betreff des Stauden-Hau e ns
an der Ach und des unbefugten Betrete ns der Stauden-Auen mit
scharfen Werkzeugen mit dem Beisatze in Erinnerung gebracht, daß
sich die Gemeindevorstehung genöthiget sieht, in Zuk unft gegen die
Uebertreter di eses Verbotes s trenge Strafen zu verhängen.

Dornbirn, am 10. April 1874.

Die Gemeindevo rsteh ung.

Das Holz an allen Gemeindestraßen öffentliche n Wegen und
auf den sämmtli chen Winter-Lagerplätzen ist im Laufe dieser Woche
wegzuräumen, widrigenfalls diese Arbei t auf Kosten der betr e ffenden
Eigenthümer von Seite der Geme inde be sorgt oder eine angemessene
Be strafung v erfügt werden würde.

Dornbirn, am 20. April 1874.

Die Gemeindevorstehung.

Aus dem Nachlasse des Frz. Jos. Rein von H atlerdorf

werden am Montag den 20. d. Mts. Vormittags präci s 9 Uhr angefangen
 in dessen Behausung die sämmtlichen Fahrnißgegenstände,
als: 2 Küh, 1 Pfer d, Streue, Dü nger, Oe kon omiegeräthe, Fuhrmannseinrichtung,
 Haus- und Küchengeräthe, Bettgewand, verschiedene
Lebens mittel , B rennholz rc. gegen baare Bezahlung öffentlich versteigert.

Die Gegenstände im Stadel werde n Vormi ttag zur Versteigeru
 ng gelangen.

Ferner werd en alle jene welche mit Frz. Jos. Rein in Rechnung
 stehen oder an ihn eine ver sicher te oder unversicherte Forder ung
            
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