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2 bis 5 Uhr, in der Gemeindekanzlei zu erle gen. Nur in Ausn
ahmsfäll en kann die Ei nlage noch am Losungstage bis Morgens
7 Uhr angeno mmen werden .
Dornbirn, am 10. April 1874.
Die Gemeindevorstehung.
Es wird hiem it neue rdings bekannt gemacht, daß das Fretzen
an den G emeinde stra ßen, auf den Achdämmen und andern der Gemein
de angehörigen Grundstücken verboten ist.
Ferner wird das Verbot in Betreff des Stauden-Hau e ns
an der Ach und des unbefugten Betrete ns der Stauden-Auen mit
scharfen Werkzeugen mit dem Beisatze in Erinnerung gebracht, daß
sich die Gemeindevorstehung genöthiget sieht, in Zuk unft gegen die
Uebertreter di eses Verbotes s trenge Strafen zu verhängen.
Dornbirn, am 10. April 1874.
Die Gemeindevo rsteh ung.
Das Holz an allen Gemeindestraßen öffentliche n Wegen und
auf den sämmtli chen Winter-Lagerplätzen ist im Laufe dieser Woche
wegzuräumen, widrigenfalls diese Arbei t auf Kosten der betr e ffenden
Eigenthümer von Seite der Geme inde be sorgt oder eine angemessene
Be strafung v erfügt werden würde.
Dornbirn, am 20. April 1874.
Die Gemeindevorstehung.
Aus dem Nachlasse des Frz. Jos. Rein von H atlerdorf
werden am Montag den 20. d. Mts. Vormittags präci s 9 Uhr angefangen
in dessen Behausung die sämmtlichen Fahrnißgegenstände,
als: 2 Küh, 1 Pfer d, Streue, Dü nger, Oe kon omiegeräthe, Fuhrmannseinrichtung,
Haus- und Küchengeräthe, Bettgewand, verschiedene
Lebens mittel , B rennholz rc. gegen baare Bezahlung öffentlich versteigert.
Die Gegenstände im Stadel werde n Vormi ttag zur Versteigeru
ng gelangen.
Ferner werd en alle jene welche mit Frz. Jos. Rein in Rechnung
stehen oder an ihn eine ver sicher te oder unversicherte Forder ung